Busverkehr: Schwerin zeigt Kreisverwaltung rote Karte
[RS_BU]Die Schülerbeförderung im Kreis Ostvorpommern-Greifswald ist ein sensibles kommunalpolitisches Thema. [RS_CREDIT] [/RS_CREDIT][RS_CREDIT] FOTO: Susan Kunkel[/RS_BU]
Von unserem Redaktionsmitglied Andreas Zecher
Ein sensibles Thema ist die Schülerbeförderung im Landkreis. Jetzt hat sich die Landesregierung zu Wort gemeldet und verkündet:Die Kreise sind zur Durchführung der Schülerbeförderung verpflichtet.Für die ehemals kreisfreien Städte sind keine Ausnahmen möglich.
Anklam.Kurze Beine – kurze Wege. Diese Gleichung gilt längst nicht mehr. Die Schülerbeförderung im Landkreis gehört deshalb zu den sensibelstenkommunalpolitischen Themen. Auf ihrer jüngsten Sitzung haben die Mitglieder des Bildungsausschusses des Kreistages erfahren, dass dies nicht nur ein Problem des ländlichen Raums ist. Auch innerhalb von geschlossenen Ortschaften, wie der Hansestadt Greiswald, haben einige Schüler einen langen Weg zur Schule. Für den ländlichen Raum gilt: Ist die Schule zwei Kilometer für Kinder der Klassenstufen eins bis vier und vier Kilometer für Schüler ab der Klassenstufe fünf entfernt, werden die Kosten für die Beförderung von der öffenlichen Hand getragen. Das müsse auch für Greifswald gelten, sagten sich einige Eltern und klopften in dieser Sache bei der Kreisverwaltung an. Dort holten sie sich zunächst ein blutige Nase. Der Schulweg sei weder länger noch gefährlicher geworden. Deswegen sehe man keinen Grund für eine Kostenübernahme, hieß es. Schließlich gingen auch Pasewalk, Anklam und Ueckermünde leer aus. So dürfte auch für diese Städte interessant sein, was auf der Sitzung des Bildungsausschusses bekannt gemacht wurde. Gemäß Paragraf 113 des Landes-Schulgesetzes sind die Kreise zur Durchführung der Schülerbeförderung verpflichtet. „Für die ehemals kreisfreien Städte sind keine Ausnahmen dazu möglich. Eine Abweichung gegenüber der gesetzlichen Vorgabe ist zwar zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler möglich, nicht aber zu deren Nachteil“, so die Position der Landesregierung, der sich die Kreisverwaltung nunmehr schlecht widersetzen kann. Die eindeutige Aussage geht auf eine Kleine Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten Ulrike Berger zurück. Ihre Parteifreunde können ohnehin nicht verstehen, warum sich die Kreisverwaltung in dieser Sache so schwer tut. Die Gelder, die zur Begleichung der Fahrkosten im Schülerverkehr vom Kreis ausgereicht werden, kämen doch aus Schwerin, seien also originär keine Mittel des Kreises. Dass man sich über den Umweg Schwerin in der Sache zurechtweisen lassen musste, scheint der Kreisverwaltung übel aufgestoßen zu sein. Jedenfalls will das das Grüne Kreistagsmitglied Hartmut Köhler auf der Bildungsausschusssitzung aus dem Gesicht des Leiters des Schulverwaltungsamtes Uwe Ulrich Schulz gelesen haben. Praktischen Nutzen könnte die Klarstellung für Eltern in anderen Städten im Kreis haben, deren Kinder einen längeren Schulweg als zwei oder vier Kilometer haben. Nachmessen lohne sich, sagen die Grünen.