Februar 20, 2012
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Politik von Andreas Zecher

Die Sozialagentur ist den Rechnungsprüfern zu sozial!

Wer soll die Hartz-IV-Empfänger in Vorpommern künftig in Arbeit bringen – die kommunale Sozialagentur oder die Jobcenter? Die Diskussion wird angeheizt durch einen Bericht der Rechnungsprüfer.

Foto: dpa
Vorpommern. (nk)  

Die Kassenprüfer des Landesrechnungshofes haben sich die Sozialausgaben im Altkreis Ostvorpommern angesehen und das Finanzgebaren der Sozialagentur analysiert. Der gesamte Prüfbericht geht in den nächsten Tagen den Fraktionen des Kreistages zu. Ein Fakt, der die Politiker dann möglicherweise aufhorchen lässt, ist der: „Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhielt der Landkreis für die Jahre 2006 bis 2008 insgesamt 192009,02 Euro nicht vom Bund erstattet.“

 

Diese Differenz kam demnach dadurch zustande, weil die vom Kreis durchgeführte Förderung zur Erlangung des Realschulabschlusses vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht als förderfähige berufsvorbereitende Maßnahme anerkannt und finanziert wurde. Ein Wirtschaftsunternehmen würde derlei in den Ruin führen. Die
Erkenntnisse des Landesrechnungshofes haben die Verwaltungsspitze nicht zu einem Überdenken ihres Standpunktes in Sachen Sozialagentur geführt.

 

Die Mängel seien von der Verwaltung ebenfalls erkannt worden und konnten in der Folge „schadlos“ bereinigt werden. Der Prüfbericht sei keinesfalls insgesamt negativ ausgefallen, so Vize-Landrat Jörg Hasselmann (CDU). So sei der Kunden-Kontakt bei der Sozialagentur als persönlich und zielgerichtet eingeschätzt worden.

Es lebe der Sozialstaat. Er nährt, kleidet und wärmt auch die, die ohne eigenes Einkommen sind. Doch diese Qualität der Gesellschaft ist nicht unangefochten.
Jene, die sie finanzieren, wollen zu Recht sicher sein, dass die Nutznießer des Sozialstaates auch dazu befähigt werden, so es irgend möglich ist, demnächst durch eigene Arbeit ihren Unterhalt zu verdienen.
Eine wichtige Rolle hierbei spielen die Jobcenter und im Falle Ostvorpommerns die Sozialagentur. Letztere rühmt sich ihrer sozialen Vernetzung und Verantwortung in der Region. Das mit der Vernetzung mag stimmen. Das mit der Verantwortung muss hinterfragt werden. Denn zur Verantwortung gehört auch, die Arbeit mit den Langzeitarbeitslosen im Kontext der regionalen Wettbewerbsfähigkeit zu sehen. Wenn offenbar wird, dass das Jobcenter den Schuldenberg erhöht, statt ihn abzubauen, dann entspricht das nicht diesem Ziel. Finanzielle Effizienz ist keine Verhöhnung des Sozialstaates, sondern sie ist Voraussetzung für dessen Leistungsfähigkeit. Deshalb kann es nicht sein, dass das Fehlen einer konsequenten Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Feststellung der Bedürftigkeit nach Einschätzung der Rechnungsprüfer „häufig unterlassen wird“.

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Andreas Zecher

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