Amtsvorsteher Claus Peter Gering (links) überreicht Birger Ziegler die Ehrennadel des Städte- und Gemeindetags. Geehrt wurden ebenfalls Rüdiger Handrick und Wilfried Hermann. [RS_CREDIT] FOTO: Eberhard Rogmann
Von unserem Redaktionsmitglied Eberhard Rogmann
Auftragsvergaben müssen künftig öffentlich erfolgen. Gegen diese Regelung regt sich Widerspruch. Der läuft allerdings ins Leere.
Gnoien.„Wir werden hier zu Sklaven der Kommunalaufsicht. Von kommunaler Selbstverwaltung kann bald keine Rede mehr sein. Und in den Gemeinden kommt das genauso.“ Eine düstere Prognose, die Gnoiens Bürgermeister Hans-Georg Schörner mit sarkastischem Unterton im Amtsausschuss stellt. Was ihm die Zornesröte ins Gesicht treibt, ist ein Brief aus der Kreisverwaltung, dem zufolge Auftragsvergaben künftig grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu erfolgen haben. Gängige Praxis bisher war, die Vergabe hinter verschlossenen Türen vorzunehmen. Der Beschluss wurde sodann meist in dürren Worten auf der nächsten Sitzung vermeldet. Hier wollte der Gnoiener offenbar keine Luft ranlassen und stellte einen entsprechenden Antrag im Zuge der Novellierung der Hauptsatzung des Amtes. Das Ansinnen erntete indes Unverständnis. Zumal Katja Fischer von der Amtsverwaltung darauf hinwies, dass die neue Kommunalverfassung eine öffentliche Auftragsvergabe vorschreibt. Ein Verstoß gegen diese Regel würde den Beschluss nichtig machen. Solches sehenden Auges zu riskieren, sei nicht empfehlenswert. Birger Ziegler, Bürgermeister von Behren-Lübchin, wurde deutlicher. Bezugnehmend auf die zu Jahresbeginn erst im dritten Anlauf vorgenommene Abberufung von Amtsausschussmitgliedern der Stadt mahnte er: „Es muss nicht schon wieder dreimal hin und her gehen und letztlich beschließen wir doch, was das Gesetz vorschreibt.“ Sichtlich verbittert zog Schörner daraufhin seinen Antrag zurück. Dass hier mehr auf dem Spiele steht, als nur eine interne Regelung des kommunalen Gremiums, sprach Amtsvorsteher Claus-Peter Gering aus. Immerhin kommen im Zuge der Diskussionen im Vergabeverfahren geschäftliche Interna der Bieter zur Sprache. Das seien sensible Fakten und schützenswerte Interessen Dritter, die man nicht einfach öffentlich ausbreiten könne. Es bleibe also dem Gremium unbenommen, in der Entscheidungsfindung die Öffentlichkeit auszuschließen. Lediglich die Beschlussfassung müsse zwingend in öffentlicher Sitzung erfolgen. Die Hauptsatzung wurde daraufhin beschlossen.