Silvia Schmidt aus Malchin zum Artikel„Aus Verwarnung wurde nach Anhörung ein Bußgeld- Bescheid“, vom 20. Januar:
Nachdem ich am 9. Januar 2012 den Bußgeldbescheid in Höhe von 38,50 Euro erhalten habe, bin ich am 11. Januar persönlich in der Stadtverwaltung, Ordnungsbehörde, bei Herrn Renner gewesen, um zu erfahren, warum aus der Verwarnung in Höhe von 15 Euro trotz Anhörungsbogen ein Bußgeldbescheid wurde. Ich verweise darauf, dass in der Erläuterung zur Anhörung enthalten ist, dass ein Bußgeldbescheid erstellt werden „kann“. Deshalb versuchte ich noch einmal mündlich, die Situation an diesem Freitag, dem 10. Dezember, an dem ich das Knöllchen erhielt, zu schildern: mein Tannenbaumkauf, Wochenmarkt, Steinstraße gesperrt wegen Weihnachtsmarkt. Ich wollte von Herrn Renner wissen, warum es auf Grund meiner Anhörung denn nicht bei der Verwarnung geblieben ist. Seine Antwort war, dass das nun mal die Gesetze sind, ich könnte ja Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und es würde dann entschieden, wie weiter verfahren wird, ob es zu einer Strafanzeige kommen wird. Es wirkte auf mich fast wie eine Drohung, mit anderen Worten „wenn nicht bezahlt wird, dann kann es noch teurer werden“. In diesem Fall muss man das kleine Wörtchen „kann“ durch ein „wird“ verändern. Auf die von mir geschilderte Situation ist Herr Renner überhaupt nicht eingegangen. Mit seinem Auftreten spiegelte Herr Renner eher eine Ordnungsmacht wieder, aber nicht eine Ordnungsverwaltung. Ich brachte zum Ausdruck, dass durch die enge Marktbebauung die Halte- und Parkmöglichkeiten um den Markt herum sehr eingeschränkt sind. Dazu musste ich mir von Frau Ramm dann sagen lassen, dass ich Äpfel und Birnen verwechsle und ich hätte ja auf dem großen Parkplatz in der Achterstraße parken können. Wer möchte schon gern am Markttag einen Tannenbaum oder einen Sack Kartoffeln durch die halbe Stadt tragen, zumal als Frau? Es war ein Gespräch ohne jedes Verständnis für meine Situation und so habe ich am 12. Januar das Bußgeld in Höhe von 38,50 Euro bezahlt, damit der Tannenbaum für mich nicht noch teurer wird. Ich verstehe diese Verfahrensweise als reine Willkür des Ordnungsamtes, ob es bei einem Verwarngeld bleibt oder ob es ein Bußgeldbescheid wird. Sicherlich hatte jemand im Ordnungsamt einen schlechten Tag und den habe ich erwischt. Ich würde gern wissen, nach welchen Kriterien entschieden wird, ob es bei einem Verwarngeld bleibt oder daraus ein Bußgeldbescheid wird, warum? Anmerkung der Redaktion: Die Stadtverwaltung möchte sich zu den Vorwürfen von Silvia Schmidt nicht äußern.