
| Arbeitslosigkeit |
von Redaktion
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Laut Behörde sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Stellen gesetzlich verpflichtet, mindestens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssten eine Ausgleichsabgabe zahlen. In den vergangenen Monaten hatten Schwerbehinderte zu den Verlierern auf dem Arbeitsmarkt gehört. Im Januar waren in der Region Neubrandenburg 1694 Schwerbehinderte ohne Job. Das entspricht einem Anteil von 5,5 Prozent.
Die Agentur weist darauf hin, dass für die Anmeldungen ausschließlich amtlich vorgesehene Vordrucke verwendet werden dürften. Die Formulare müssten per Post oder E-Mail eingereicht werden. Fragen zum Anzeigeverfahren und zur Beschäftigungspflicht Schwerbehinderter können laut Mitteilung an die Arbeitsagentur Neubrandenburg gerichtet werden.(JSP)Info: 0395/766-2245
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