Februar 23, 2012
Drucken 
Arbeitslosigkeit von Redaktion

Arbeitsagentur überprüft Pflichterfüllung

Die jährliche Überprüfung der Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, hat im Bereich der Arbeitsagentur Neubrandenburg begonnen.

Neubrandenburg (nk)  

Laut Behörde sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Stellen gesetzlich verpflichtet, mindestens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssten eine Ausgleichsabgabe zahlen. In den vergangenen Monaten hatten Schwerbehinderte zu den Verlierern auf dem Arbeitsmarkt gehört. Im Januar waren in der Region Neubrandenburg 1694 Schwerbehinderte ohne Job. Das entspricht einem Anteil von 5,5 Prozent.


Die Agentur weist darauf hin, dass für die Anmeldungen ausschließlich amtlich vorgesehene Vordrucke verwendet werden dürften. Die Formulare müssten per Post oder E-Mail eingereicht werden. Fragen zum Anzeigeverfahren und zur Beschäftigungspflicht Schwerbehinderter können laut Mitteilung an die Arbeitsagentur Neubrandenburg gerichtet werden.(JSP)Info: 0395/766-2245

Bookmark and Share
Kontakt

Neubrandenburger Zeitung

Marktplatz 2
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0180 3 4575-03
Fax: 039556397-585
E-Mail: red-neubrandenburg@nordkurier.de

Treptower Tageblatt
Am Marktplatz 8
17087 Altentreptow
Telefon: 0180 3 2224-03
Fax: 03961 222428
E-Mail: red-altentreptow@nordkurier.de

Anzeige
"Der Bettelstudent" im Schlossgarten Neustrelitz
Premiere: 22. Juni 2012
Tag des Nordkuriers: 30. Juni 2012
www.festspiele-im-schlossgarten.de