
| Justiz |
von Torsten Heil
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Gehören nicht identifizierte Leichenteile zu ihrem Arbeitsalltag?
Im Allgemeinen ist das Auffinden von einzelnen Leichenteilen in der rechtsmedizinischen Praxis nicht so selten, da es aus verschiedenen Gründen zur Zerstückelung des menschlichen Körpers kommen kann. Bei Schienenfahrzeugkollisionen oder -Überrollungen oder bei Flugzeugabstürzen werden häufig Körperteile komplett abgetrennt. Auch nach Explosionen kann der menschliche Körper so zerstört werden, dass Extremitäten abgetrennt werden oder der Rumpf zerrissen wird. Bei Wasserleichen kann es durch Schiffsschrauben zu hochgradigen Zerstörungen mit Abtrennen von Gliedmaßen oder Rumpfzerstörungen kommen. Natürlich können auch bei im Freien aufgefundenen Leichen durch Tiere Körperteile abgetrennt und sogar verschleppt werden. Diese Umstände begegnen dem Rechtsmediziner immer wieder.
Wie ist es bei Tötungsdelikten?
Die sogenannte kriminelle Leichenzerstückelung tritt meistens im Zusammenhang mit Straftaten auf. Diese Form der Leichenzerstückelung kommt in der rechtsmedizinischen Praxis nicht so oft vor. Man kann eine so genannte offensive von einer defensiven Leichenzerstückelung unterscheiden. Auf eine offensive Leichenzerstückelung weisen regellos angeordnete grobe Verstümmelungen des Körpers hin. Eine so genannte defensive Leichenzerstückelung dient häufig der Tatverschleierung beziehungsweise der Beseitigung des Leichnams.
Anhand welcher Merkmale bestimmt ein Rechtsmediziner das Alter einer Leiche?
Das Alter eines unbekannten Toten kann durch verschiedene Aspekte im Rahmen der äußeren und inneren Leichenschau geschätzt werden. Natürlich spielt zuerst das äußere Erscheinungsbild eine wichtige Rolle. Von Bedeutung sind hier Falten- und Runzelbildung der Haut und Behaarung. Der Zahnstatus ist dabei ebenfalls von Bedeutung. Im Rahmen der inneren Leichenschau werden die arteriosklerotischen Veränderungen berücksichtigt. Die Altersschätzung wird erschwert, da häufig das biologische und das kalendarische Alter nicht übereinstimmen, das heißt eine Person sieht älter öder jünger aus, als sie ist. Insofern dürfen bei Altersschätzungen die Grenzen nicht zu eng ausgelegt werden.
Und wie bestimmen Sie den Todeszeitpunkt?
Der Todeszeitpunkt bei aufgefundenen Verstorbenen wird geschätzt anhand verschiedener Parameter wie Ausprägung der sicheren Zeichen des Todes (Totenflecke, Totenstarre, Fäulnisveränderungen) und ihrer speziellen Eigenschaften, außerdem werden Körperkerntemperatur, Umgebungstemperatur, Bedeckung des Leichnams und das Körpergewicht mit in die Todeszeiteingrenzung einbezogen, die immer schwieriger wird, je weiter man sich vom wahren Todeszeitpunkt entfernt. So einfach, wie man es in den Medien hört, ist es in der Realität nicht. Verständlicherweise ist die Feststellung der Todeszeit unter stationären Bedingungen im Krankenhaus oder im Rahmen von abgebrochenen Reanimationsmaßnahmen oder bei Feststellung des Todes durch die Hirntoddiagnostik nicht problematisch.
Wie funktioniert es bei einzelnen Leichenteilen?
Bei aufgefundenen Leichenteilen ist sowohl die Feststellung des Alters als auch die Feststellung der Todeszeit extrem schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Das hängt immer vom konkreten Fall ab.
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