Februar 21, 2012
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Schulen von Redaktion

Streitfall Schullastenausgleich

Burg Stargard.Wenn sich die Cölpiner Gemeindevertreter Donnerstag um 18 Uhr zu ihrer Sitzung im Dörphus treffen, dann haben sie auch über die Beschlussvorlage „Rückforderungen Schullastenausgleich“ zu befinden. 46 322,87 Euro fordert die Stadt Burg Stargard allein von der Gemeinde Cölpin zurück. Der Grund: Nach einer überörtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Mecklenburg-Strelitz wurde festgestellt, dass der Schullastenausgleich seit 2005 falsch berechnet worden sei. Damit wurde die Entscheidung des Rechnungsprüfungsamtes Neverin aus dem Jahr 2008 außer Kraft gesetzt. Damals musste die Stadt Geld an die Gemeinde zurückzahlen. Streitpunkt ist die Leasingrate für die neu gebaute Schule. Die Rechtsauffassung der überörtlichen Prüfung bestätigte auch das Schweriner Innenministerium. (Der Nordkurier berichtete). Die Gemeinden wollen nicht zahlen, das machten die Diskussionen deutlich. Sie haben alle, bis auf die Gemeinde Lindetal, den Forderungen der Stadt widersprochen. Deshalb müsse man jetzt diesen Weg gehen, erläuterte der Burg Stargarder Bürgermeister Tilo Lorenz (CDU). Er sei bereit, so es seine Zeit erlaube und er eingeladen werde, noch einmal die Hintergründe dieser Nachforderungen während der Gemeindevertretungen zu erläutern. Sollten die Gemeindevertretungen allerdings dem Beschluss und damit einer Zahlung nicht zustimmen, dann müsse Burg Stargard das Geld einklagen. „Wir sind dann laut Schulgesetz verpflichtet eine so genannte Leistungsklage einzureichen“, begründete der Burg Stargarder Bürgermeister. Das Gericht müsse dann entscheiden, welche Auffassung die richtige ist.(BG)
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