
| Theater |
von Susanne Schulz
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Bevor in den nächsten Wochen die Stadtvertreter in Neustrelitz und Neubrandenburg sowie die Kreistagsmitglieder der Mecklenburgischen Seenplatte über den neuen Gesellschaftsvertrag der Theater und Orchester GmbH (TOG) abstimmen sollen, ist durchaus noch Konfliktpotenzial offen. Vor allem melden nicht nur Lokalpatrioten, sondern auch kühle Rechner Bedenken an über den Passus, das Angebot an den beiden Standorten solle der Höhe der Beteiligung der Stadt Neubrandenburg (50 Prozent) beziehungsweise von Neustrelitz und dem Landkreis (10+40 Prozent) entsprechen.
Schließlich verfügt das Neubrandenburger Schauspielhaus mit seinen 180 Zuschauerplätzen über eine deutlich geringere Kapazität als das Landestheater in Neustrelitz mit 380 Sitzen. Mehr Vorstellungen in Neubrandenburg bedeuten also – noch unabhängig vom Publikumsinteresse – weniger Zuschauer, als es inNeustrelitz möglich wäre, geben Kritiker zu bedenken. Mit der philharmonischen Spielstätte Konzertkirche sei das schon wegen der mehrfachen Dienstverpflichtungen der Musiker nicht auszugleichen.
„Theater und Orchester sollten da spielen, wo die meisten Zuschauer gewonnen werden können, um wirtschaftlich arbeiten zu können und damit auch die kommunalen Haushalte zu entlasten“, mahnt Irina Parlow, stellvertretende Vorsitzende des Kreis-Kulturausschusses und Aufsichtsratsmitglied der TOG.Dass ein Zuschauer-Verlust nicht nur für den Moment die Einnahmen mindert, sondern sich auch in geringeren Landeszuweisungen niederschlägt, hat der Neustrelitzer Bürgermeister Andreas Grund (PuLS) bereits eindringlich zu bedenken gegeben.
Ein Reibungspunkt des Vertragsentwurfs dürfte auch jener Passus sein, dem zufolge Entscheidungen der Geschäftsführung unter anderem über „das Repertoire und die Bespielung an den eigenen und auswärtigen Spielstätten“ der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen: „Das ist ein Eingriff in die Freiheit der Kunst und kann vom Aufsichtsrat nicht geleistet werden“, moniert Irina Parlow.
Nachzuholen ist unterdessen in Neubrandenburg noch eine Entscheidung, zu der sich die Stadtvertretung Neustrelitz und der Kreistag der Seenplatte bereits bekannt haben: ein Defizit aus dem Jahre 2010 per „Nachschuss“ auszugleichen. Die Zustimmung, heißt es in der Beschlussvorlage, „soll erfolgen, sofern der Gesellschaftsvertrag Rechtswirksamkeit erlangt hat“ –eine Bedingung, die somit erst die Hürden Bespielungsanteil und Repertoire-Entscheidung nehmen muss.
Ob dieanstehenden Entscheidungen endlich Gewissheiten in die unendliche Geschichte bringen, bleibt also weiter offen.
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