
| Pasewalk |
von Carsten Schönebeck
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Was lange währt, wird endlich was. Seit Donnerstag gelten die neuen Auto-Kennzeichen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. „VG“ prangt künftig an allen Autos, die beim Straßenverkehrsamt neu angemeldet werden. Auch bei einem Halterwechsel kommt das neue Kürzel zum Zug. „Wer nur seinen Wohnsitz im Kreis ändert, für den bleibt alles beim Alten“, erklärt Amtsleiter Peter Weirauch. Und sogar, wer innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns umzieht, kann künftig sein altes Kennzeichen behalten.
Zwei Tage lang waren die Kfz-Zulassungsstellen in Pasewalk und Anklam geschlossen, damit sich die Mitarbeiter auf die Umstellung vorbereiten konnten. Auch nach der Kreisfusion waren die Daten bisher getrennt nach den alten Grenzen verwaltet worden. Das ist jetzt vorbei. Unabhängig vom Wohnort können Zulassungen an beiden Standorten des Straßenverkehrsamtes beantragt werden. Lediglich Greifswald schert aus der Reihe. Dort gilt auch weiterhin das Kennzeichen „HGW“. Das dortige Amt ist nur für Einwohner der Stadt zuständig.
Je nachdem, um welchen Verwaltungsakt es geht, müssen unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden. Wer vermeiden will, dass er mehrfach zum Amt muss, sollte sich auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lkuer.de) erkundigen. Unter dem Punkt „Führerschein/Zulassung“ auf der Startseite finden sich alle Informationen.
Gute Chancen, Wunschschild zu bekommen
Wer möchte, kann sich das neue Kennzeichen auch ganz ohne Umzug oder neues Auto zulegen. „Im Moment hat man gute Chancen, sein Wunschschild zu bekommen“, sagt Weirauch. Noch seien fast alle Kombinationen aus Ziffern und Buchstaben zu haben. Lediglich für den Landkreis selbst seien ein paar Kombinationen reserviert worden. Ein weiterer Grund für ein neues Schild: Manche Autoliebhaber wollen, dass ihr Kennzeichen möglichst klein und unauffällig ist. Bisher hatten die Kennzeichen meistens sieben oder acht Stellen. Für „VG“ darf das Amt auch Schilder mit nur sechs Zeichen ausgeben.
Die ganz alten Kürzel wie „PW“ oder „ANK“ werden weiterhin nicht ausgegeben. „Wir wissen nicht, ob und wann das erlaubt wird“, so Weirauch. Technisch sei das aber kein Problem, und auch organisatorisch sei der Aufwand überschaubar, sagt der Amtsleiter. Die Politik müsse entscheiden, ob sie das erlauben wolle.
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