Do. 04. Oktober 2012
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Keine Bewährung von Oliver Spitza

Rechter Schläger muss in den Knast

Die Vorstrafenliste des 22-Jährigen ist lang. Gelernt hat er aus den Strafen offenbar nichts. Für die Staatsanwältin ist er eine "tickende Zeitbombe".

Handschellen
Foto: dpa
Prenzlau (os)  

Er ist eine tickende Zeitbombe. Wir müssen dafür sorgen, dass Templin wieder sicher ist. Der Haftbefehl ist deshalb dringend aufrecht zu erhalten“, begründet heute die Staatsanwältin ihren Antrag. Und der lautete: Drei Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung.

Angeklagter rief "Sieg heil" und schlug zu

Denn der 22-jährige ungelernte und arbeitslose Templiner ist ein stadtbekannter rechter Schläger. Acht Eintragungen im Strafregister sind schon verzeichnet: Körperverletzungen, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Erst im Dezember 2010 war der Täter zu einer Jugendstrafe verurteilt und am 3. November 2011 entlassen worden. „Aber diese hat nichts bewirkt. Der Angeklagte hat sein Leben nicht in geordnete Bahnen gebracht, ganz im Gegenteil, die Rückfallgeschwindigkeit erhöhte sich“, so die Staatsanwältin.

Am 24. März 2012 rief der Angeklagte „Sieg heil“ auf dem Templiner Busbahnhof, später schlug, nötigte und drangsalierte er dort einen jungen Mann. Am 15. Juni 2012 trat er in einer Wohnung in der Bahnhofstraße einem 15-Jährigen mit dem Fuß gegen die Brust. Am gleichen Tag stellte die Polizei beim Angeklagten einen Schlagring und aus Polen stammendes Pfefferspray sicher. Und am 13. August 2012 schlug er einem jungen Mann in Templin mit der Faust ins Gesicht und bewarf ihn mit einer Bierflasche.

Fast 20 Zeugen angehört

Immerhin: Das zweitägige Hauptverfahren mit fast 20 Zeugen lief heute in nur drei Stunden über die Bühne. Der Verteidiger gab im Namen seines Mandanten eine geständige Einlassung ab, der Mann gab alle vier Taten unumwunden zu und suchte auch nach einer Begründung: „Täglich acht Flaschen Bier und dazu Schnaps“, so der Hartz-4-Empfänger zu seinem Alkoholproblem. Er könne sich an vieles nicht mehr erinnern. Und er wolle eine Therapie machen und sein Leben in den Griff kriegen.

Das Schöffengericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin: Zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug, der Haftbefehl wurde aber vorerst ausgesetzt. Bis zum Haftantritt muss sich der 22-Jährige täglich zwischen 20 und 21 Uhr bei der Polizei in Templin melden, er darf keinerlei Kontakt mit den Zeugen aufnehmen und muss sich unverzüglich in eine Alkoholtherapie begeben.
 

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