
| Jugend-Arbeitslosigkeit |
von Claudia Marsal
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Der Tag beginnt für Sebastian Gnauk zurzeit meist mit einem Arbeitseinsatz im elterlichen Garten. Der 19-Jährige kümmert sich ums Jäten und den Rasenschnitt, räumt später dann Geschirrspüler ein und Waschmaschine aus. Die Zeit nach der Lehre hat sich der Warnitzer verständlicherweise anders vorgestellt. Der frisch gebackene Kaufmann für Bürokommunikation wäre nach der letzten Prüfung am liebsten gleich an seinen zukünftigen Arbeitsplatz marschiert. Doch den gibt es bislang nicht.
Obwohl sich der Azubi noch in der Ausbildung bei Autohäusern, Leiharbeitsfirmen, Callcentern und Handwerksbetrieben beworben hatte, steht er bis heute ohne eine Anstellung da. Dabei hat der Absolvent des Oberstufenzentrums bereits während der Lehre bewiesen, dass er flexibel und mobil ist, schließlich lagen die Praktikumsbetriebe mit Schwedt und Angermünde nicht unbedingt in nächster Nähe. „Aber Warnitz hat schließlich eine gute Bahnanbindung und momentan bin ich in den letzten Zügen für den Führerschein.“
Bislang hagelte es nur Absagen
Freundin Pia Schink hat den bereits in der Tasche. Die junge Frau muss dafür aber noch ein halbes Jahr Lehrzeit dranhängen, weil sie die letzte Prüfung verrissen hat. Aber auch sie wünscht sich nichts sehnlicher als eine Festanstellung. „Es wird doch überall davon geredet, dass die jungen Leute in der Region bleiben sollen. Aber dafür muss man ihnen hier auch Arbeit geben“, sagt die couragierte Warnitzerin, die ihre beruflichen Stärken in Kommunikation, Kundenpflege und Marketing sieht. Ihr Freund hingegen sei das Computer-Ass. Schon in der Berufsschule habe er manchmal die Rolle des „Co-Lehrers“ einnehmen dürfen. Doch bislang hat ihm das nichts genützt. Es hagelte nur Absagen.
Momentan spitzt sich dadurch auch die finanzielle Situation des jungen Paares zu. Glücklicherweise haben Sebastians Eltern ein Haus, das beiden Wohnraum bietet. Aber genau da liegt ein Folgeproblem der ungewollten Erwerbslosigkeit. „Ich beantragte mit meiner Lebensgefährtin beim Jobcenter das Arbeitslosengeld II. Ich bekam einen Ablehnungsbescheid. Es wird mir das Recht auf Lebensgemeinschaft verweigert, weil ich im Haushalt der Eltern lebe, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet bin und somit zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gehöre.“ Das Jobcenter habe seiner Lebensgefährtin vor über einem Jahr die Zustimmung zum Einzug in den Haushalt seiner Eltern gegeben.
Kindergeld und Zuschüsse der Eltern helfen erstmal über die Runden
„Mein Recht des Widerspruchs habe ich wahrgenommen, nun muss ich warten, bis das Jobcenter meinen Widerspruch bearbeitet, was bis zu mindestens 220 Tage dauern kann.“ In der Praxis heißt das, dass der junge Mann zurzeit vom Kindergeld und Zuschüssen seiner Eltern lebt. Er möchte das natürlich am liebsten ändern, indem er Arbeit findet. Mit der Vorgehensweise der Behörden ist er trotzdem nicht einverstanden.
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