Fr. 25. Mai 2012
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Aus dem Amtsgericht Waren von Thomas Beigang

Penzlins „Feuerteufel“ muss hinter Gitter

Langeweile und der sehnliche Wunsch, als Feuerwehrmann endlich in Aktion treten zu können, gibt der angeklagte 19-Jährige als Motive für „seine“ Brandserie an.

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Foto: Fotolia
Waren (thb)  

Mit kleinen Schritten trippelt Jan D. gestern in den Verhandlungssaal des Amtsgerichtes Waren. Die Fußfesseln lassen nichts anderes zu. Der junge Mann, dem die Staatsanwaltschaft sechs vorsätzliche Brandstiftungen in Penzlin von Dezember 2010 bis zum April 2011 vorwirft, wird aus der U-Haft vorgeführt. Dort sitzt er, weil er noch mehr auf dem Kerbholz haben soll. Viel scheint er nicht gelernt zu haben.

Besonders tragisch: Der junge Mann, der gerade 19 Jahre alt geworden ist, war Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Penzlin, hatte kurz vor Beginn der Brandserie gerade seine Truppmann-Ausbildung abgeschlossen. Amtswehrführer Uwe Henning, der sich die Verhandlung nicht entgehen lässt, schüttelt mit dem Kopf: „Wir können eben nicht in jeden hinein gucken.“ Dabei wurde schon nach den ersten beiden Bränden, einer Laube im Dezember und einer Wohnung am 11. April, Jan D. argwöhnisch beobachtet. „Die Polizei hat ihn verhört, weil er alarmiert hat. Auch wir fragten ihn eindringlich, ob er mit den Sachen etwas zu tun hat“, erzählt Henning.

Angerichteter Schaden: rund 50.000 Euro

Der Schaden, den der „Feuerteufel“ angerichtet haben soll, beläuft sich auf rund 50 000 Euro. An drei Lauben und in drei Wohnungen legte der geständige Täter Feuer. Zum größten Einsatz musste die Feuerwehr dabei am 18. April ausrücken, als der Angeklagte im Dachgeschoss eines Hauses zündelte und das Feuer sogar auf das Nachbargebäude überzugreifen drohte. Besonders perfide: In der zweiten Etage des Mietshauses lebte sein Vater, der Mann soll dabei betrunken im Bett gelegen haben. Er wollte, gibt Jan D. als zweifelhaften Grund für das Feuer an, dass sein Vater endlich eine bessere Wohnung erhält.

„Wer so etwas tut, macht sich keine Gedanken um das Leben anderer“, erklärte Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke. Auch sonst windet er sich hin und her, immer wenn die Richterin ihn nach den Motiven befragt. Langeweile gibt er an und dass er sich als Feuerwehrmann endlich „action“ gewünscht habe. Ob ihm bewusst war, das Leben seines Vaters aufs Spiel gesetzt zu haben? So richtig nicht, druckst er herum. Gibt aber zu, dass es ihm immer vor den „Kumpels“ peinlich war, wenn sein betrunkener Vater aufkreuzte.


Gericht lehnt Einweisung in eine Entziehungsanstalt ab

Zwei Jahre und acht Monate muss der 19-Jährige hinter Gitter. Die Einweisung in eine Entziehungsanstalt, wie von der Staatsanwaltschaft wegen der „psychischen Alkoholabhängigkeit“ gefordert, lehnt das Gericht ab. Denn immer wenn er „gezündelt“ hatte, wurde begründet, sei der Alkoholeinfluss nur ein geringer gewesen.

Bei der Feuerwehr in Penzlin wurde das Urteil gestern als „hart, aber gerecht“ empfunden. Man nehme Jan D. immer noch übel, sagte der stellvertretende Wehrleiter Peter Bartloff, dass er sich nicht einmal bei seinen ehemaligen Kameraden entschuldigt hat.

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