
| Aus dem Amtsgericht Waren |
von Thomas Beigang
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Besonders tragisch: Der junge Mann, der gerade
Angerichteter Schaden: rund 50.000 Euro
Der Schaden, den der „Feuerteufel“ angerichtet haben soll, beläuft sich auf rund
„Wer so etwas tut, macht sich keine Gedanken um das Leben anderer“, erklärte Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke. Auch sonst windet er sich hin und her, immer wenn die Richterin ihn nach den Motiven befragt. Langeweile gibt er an und dass er sich als Feuerwehrmann endlich „action“ gewünscht habe. Ob ihm bewusst war, das Leben seines Vaters aufs Spiel gesetzt zu haben? So richtig nicht, druckst er herum. Gibt aber zu, dass es ihm immer vor den „Kumpels“ peinlich war, wenn sein betrunkener Vater aufkreuzte.
Gericht lehnt Einweisung in eine Entziehungsanstalt
Zwei Jahre und acht Monate muss der 19-Jährige hinter Gitter. Die Einweisung in eine Entziehungsanstalt, wie von der Staatsanwaltschaft wegen der „psychischen Alkoholabhängigkeit“ gefordert, lehnt das Gericht ab. Denn immer wenn er „gezündelt“ hatte, wurde begründet, sei der Alkoholeinfluss nur ein geringer gewesen.
Bei der Feuerwehr in Penzlin wurde das Urteil gestern als „hart, aber gerecht“ empfunden. Man nehme Jan D. immer noch übel, sagte der stellvertretende Wehrleiter Peter Bartloff, dass er sich nicht einmal bei seinen ehemaligen Kameraden entschuldigt hat.
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