Januar 17, 2012
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Justiz von Johann Legner

Polizei speichert Kennzeichen unbescholtener Fußballfans

Schnell und hektisch wurde Ende vergangenen Jahres das Polizeigesetz durch den Landtag gebracht. Die rot-rote Regierung wollte die Handyortung und das automatische Erfassen von Kfz-Kennzeichen ermöglichen. Das sorgt jetzt für Aufregung.
Autokennzeichen gespeichert
Anlässlich eines Fußballspiels 2009 wurden in Cottbus 4192 Kennzeichen als verdächtig eingestuft und zur Fahndung ausgeschrieben.
Foto: dpa
Potsdam (uk)  

Besonders dieses Vorgehen stößt jetzt auf bundesweite Aufmerksamkeit. Umstritten ist dabei ein Fall aus dem Jahr 2009, als die Polizei anlässlich eines Fußballspiels in Cottbus insgesamt 4192 Kennzeichen als verdächtig einstufte und zur Fahndung ausschrieb.

 

Der 6. März war ein Höhepunkt im Fußballleben der Region. Hertha BSC fuhr als Tabellenführer der Bundesliga nach Cottbus, wo die Berliner sechs Jahre in Folge nicht gewonnen hatten. Für Energie war es eine Saison,in der es um den Klassenerhalt ging. Die Lausitzer mussten aber eine 1:3 Niederlage hinnehmen.

 

Auch für die Polizei des Landes wurde der Tag ein Höhepunkt. Sie stellte einen Datensatz von insgesamt 4192 Kfz-Kennzeichen zusammen, mit dem die stationären Abgleichgeräte nach gewaltbereiten Übeltätern aus dem Umfeld der beiden Fußballclubs fahnden sollten. Das damalige polizeiliche Vorgehen sorgt jetzt im Internet für Aufregung. Der Landesverband der Piratenpartei forderte nicht mehr nur Aufklärung, sondern einen Stopp der Fahndungspraxis.

 

Auf einer amerikanischen Enthüllungsplattform findet sich ein Gutachten, das im Auftrag des Innenministeriums erstellt wurde. Der 180-seitige Bericht war im Herbst vergangenen Jahres Teil der Beratungen des Landtags, als es um die Frage ging, ob die gesetzliche Ermächtigung zur Kennzeichenfahndung verlängert werden soll. Allerdings kam bei den damaligen Beratungen der Fall vom März 2009 genau so wenig zur Sprache wie eine Reihe weiterer Einsätze, bei denen mehrere Tausend Kennzeichen anlässlich bestimmter Aktivitäten im Rockermilieu zur Fahndung frei gegeben wurden.

 

Brisant ist der Vorgang vor allem deswegen, weil die Kriterien nicht klar sind, die zu einer solch umfassenden polizeilichen Fahndung führten. Nach dem Gutachten wurden dafür jeweils extra gefertigte Dateien genutzt. Unklar ist auch, was mit der Vielzahl, beim Fußballspiel immerhin 483 Treffer geschah, die die Fahndung auslöste. Wie dies genau geschah und was mit den gewonnenen Daten passierte, war am Montag beim Polizeipräsidium Potsdam nicht zu erfahren.

 

Eine genaue Auswertung des Gutachtens war in dem hektischen Gesetzgebungsverfahren, in dem es vorgestellt wurde, nicht möglich. Die Datenschutzbeauftragte des Landes, Dagmar Hartge, konnte im in deiser Zeit genauso wie andere Politiker von den Grünen und der FDP nur allgemeine Zweifel anmelden. Da die Kennzeichenfahndung in aller Regel zur Suche nach gestohlenen Fahrzeugen eingesetzt werde, bedürfe es gar keiner besonderen Ermächtigung der Polizei zur Prävention von Straftaten. Diese Einwände führten dazu, dass die entsprechenden Passagen im Polizeigesetz erneut auf vier Jahre befristet wurden.

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