Dezember 15, 2011
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Landtag von Redaktion

Heftige Kritik an NPD im Landtag

Im Streben nach einem NPD-Verbot sind sich die demokratischen Fraktionen im Schweriner Landtag einig. Differenzen gibt es indes in der Frage, inwiefern Bürgerrechte im Kampf gegen extremistische Straftäter eingeschränkt werden dürfen.

Nebeneinander auf der Regierungsbank
Nebeneinander auf der Regierungsbank: Erwin Sellering (SPD, r.) und sein Stellvertreter, Innenminister Lorenz Caffier (CDU).
Foto: Jens Büttner (dpa)
Schwerin (dpa)  

Vertreter aller demokratischen Fraktionen haben am Donnerstag im Schweriner Landtag der NPD eine entscheidende Mitverantwortung an der rechtsextremistischen Mordserie zugewiesen und die Forderung nach einem Parteienverbot untermauert. „Die NPD schafft den geistigen Nährboden für neonazistische Kameradschaften und damit letztlich auch für die menschenverachtenden Taten der NSU“, sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU).

 

Auf das Konto der rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) sollen zehn Morde gehen. Einer davon ereignete sich in Rostock. Nach Überzeugung Caffiers belegen vorliegende Materialien die zutiefst demokratiefeindliche Haltung der NPD. Der Minister zeigte sich überzeugt davon, dass das angestrebte Verbotsverfahren vor dem Karlsruher Verfassungsgericht erfolgreich sein wird. 2003 war ein solches Verbotsverfahren gescheitert.

 

Die NPD wies die Darstellung zurück, dass sie in Verbindung zu den Mordanschlägen stehe. Dafür gebe es bislang keine stichhaltigen Belege, sagte der Abgeordnete Michael Andrejewski. NPD-Fraktionschef Udo Pastörs sagte, erst dann könnten Schuldige und Täter genannt werden, „wenn nach einem rechtsstaatlichen Verfahren ein unabhängiger Richter“ sein Urteil gesprochen habe.

 

Die rechtsextreme NPD sitzt seit 2006 im Schweriner Landtag. Ein mehrere Punkte umfassender Antrag der oppositionellen Linksfraktion fand nur teilweise die erforderliche Mehrheit des Parlaments. So stimmten neben der Linken und den Grünen auch SPD und CDU der Forderung nach einem „zeitnahen NPD-Verbotsverfahren auf Bundesebene“ zu. Sie verurteilten gemeinsam die Mordserie, zu der sich die NSU bekannt hatte, und verlangten eine kritische Prüfung der Arbeit deutscher Sicherheitsbehörden, die trotz zahlreicher V-Leute in der rechten Szene die Taten der Zwickauer Terrorgruppe jahrelang nicht aufklären konnten.

 

Doch verweigerten die Regierungsfraktionen von SPD und CDU den Forderungen nach mehr öffentlicher Information über mögliche rechtsterroristische Strukturen im Nordosten sowie Versäumnisse des Verfassungsschutzes aufzudecken, ihre Zustimmung. Die Abschaffung der sogenannten Extremismusklausel, die auch Antirechts-Initiativen ein schriftliches Bekenntnis zum Rechtsstaat abverlangt, lehnten SPD und CDU ebenso ab, wie die Forderung der Linken, zur Wahrung der Bürgerrechte auf die Einführung einer zentralen Datenbank für extremistische Straftäter zu verzichten. „Wir dürfen weder auf dem rechten, noch auf dem linken Auge blind sein“, betonte der CDU-Abgeordnete Michael Silkeit. Sein SPD-Parlamentskollege Manfred Dachner machte deutlich, dass zur Bekämpfung von rechter Gewalt auch entsprechende Instrumentarien wie die angestrebte zentrale Datenbank notwendig seien.

 

Nach Überzeugung des Linke-Abgeordneten Peter Ritter wurde die Gefahr des Rechtsextremismus in Deutschland zu lange unterschätzt. „Es ist höchste Zeit, Konsequenzen zu ziehen“, sagte er und stellte dabei ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren und die Unterstützung von Initiativen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in den Mittelpunkt. „Die Demokratie darf nicht dulden, dass die NPD versucht, die Demokratie abzuschaffen“, betonte Ritter.

 

Dem pflichtete auch die Grünen-Fraktion bei. „Überall dort, wo Rechtsextremisten versuchen, gesellschaftlichen Boden zu gewinnen, müssen wir Demokraten zusammenstehen und uns insbesondere denjenigen widmen, die sich ausgegrenzt und sich von unserer demokratisch verfassten Gesellschaft abgewandt haben“, sagte Fraktionschef Jürgen Suhr. Er mahnte aber auch eine kritische Überprüfung der Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- wie Länderebene an.

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