
| Demonstrationen |
von Redaktion
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Eine echte Herausforderung ist die Fassade des Wolgaster Amtsgerichts für Cécile nicht. Es dauert am Montagmorgen keine Minute, dann ist die zierliche ehemalige französische Meisterin im Sportklettern am vergitterten Erdgeschossfenster des Klinkerbaus hinauf gehangelt. In mehreren Metern Höhe entrollt die Robin-Wood-Aktivistin zusammen mit Patrick ein Transparent. „Castor stoppen“ steht auf dem Plakat, mit dem die beiden Atomkraftgegner die Öffentlichkeit in Wolgast auf ihre gerichtliche Anhörung aufmerksam machen wollen. Wenig später stehen sie vor Richter Andreas Hennig. Er soll prüfen, ob das Vorgehen der Polizei gegen die Aktivisten während der Castor-Transporte nach Lubmin im Dezember 2010 und Februar dieses Jahres korrekt oder rechtswidrig war.
Mit einer Kletteraktion in einem Baum bei Stielow unmittelbar an der Castor-Strecke zum stillgelegten Kernkraftwerk Lubmin hatten die Beschwerdeführer in den frühen Morgenstunden des 17. Februar ein Zeichen gegen den Bahntransport von Glaskokillen mit hoch radioaktiven Stoffen aus Karlsruhe setzen wollen. Doch die Polizei war schneller. Mit einem Hubschrauber wurde das Kletterteam sofort ausfindig gemacht, kurzerhand festgesetzt und später zu einer Gefangenensammelstelle gebracht.
Das sei rechtswidrig gewesen, moniert Anwalt Michael Noetzel. Denn die Polizei habe seinerzeit einfach auf einen Platzverweis verzichtet. Erst bei dessen Nichtbefolgung wäre überhaupt eine Festsetzung zulässig gewesen. Zudem seien die jungen Leute keinem Richter vorgeführt worden. Weil die Aktivisten ganz kurz vor der Ankunft des Castor-Zuges im atomaren Zwischenlager Nord (ZLN) nach Wolgast gebracht worden seien, hätte man die Betroffenen sofort wieder auf freien Fuß setzen müssen.
„Wir sind von Anfang an von der Polizei wie Kriminelle observiert worden“, behauptet Patrick. Er ist felsenfest davon überzeugt, dass die mitgeführten Handys der Aktivisten geortet und gestört worden sind. Der Hubschrauber der Bundespolizei sei zielgerichtet auf sie zugeflogen. „Die haben uns nicht mit Wärmebildkamera, sondern per Funkortung entdeckt. Außerdem funktionierten plötzlich alle unsere Handys nicht mehr“, sagt der 22-Jährige aus Plöwen im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Etwa 20 solche Fälle sind gegenwärtig allein am Amtsgericht Wolgast anhängig. Weitere Anhörungen soll es in Greifswald geben. Mit einer Entscheidung könne noch vor Jahresende gerechnet werden, bestätigt Richter Hennig, der das Demonstrationsrecht als „vornehmes Recht“ bezeichnet. Die Anhörungen seien freiwillig. Doch betroffene Beamte der Bundespolizei seien bei ihm bislang nicht erschienen, um ihre Version des Geschehens darzustellen. Die Frage, inwiefern ungerechtfertigte, richterlich nicht gedeckte Überwachungen stattfanden, sei eigentlich auch ein Fall für den Datenschutz, findet Hennig.
Anwalt Noetzel, der allein sechs Kläger vertritt, sieht gute Chancen für seine Mandanten. Werde das Polizeivorgehen als rechtswidrig eingestuft, dann seien in Einzelfällen auch Schadenersatzforderungen vor dem Landgericht Stralsund zu erwarten, kündigt er an. Doch Geldentschädigungen scheinen den meisten Atomkraftgegnern gar nicht so wichtig zu sein. „Uns geht´s doch eher darum, dass sich künftig die Polizei auch Mecklenburg-Vorpommern bei derartigen Einsätzen genau an Recht und Gesetz hält“, sagt die Aktivistin Cécile. Die 30-Jährige hat seit mehr als zehn Jahren bei jedem Castor-Transport vor Ort mit teilweise spektakulären Kletteraktionen ihren Protest zum Ausdruck gebracht. Zuletzt war sie vor gut einer Woche bei einer Blockade bei Fulda dabei. Dort wüssten die Einsatzkräfte ganz genau, wie man juristisch sauber mit Demonstranten umzugehen habe, sagt sie.
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