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DPA-KorrespondentinMartina Rathke Finanzstärkere Gemeinden müssen auch künftig eine besondere Ausgleichsumlage für ärmere Kommunen zahlen. Das Landesverfassungsgericht erklärte die 2009 beschlossene Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes für verfassungskonform und wies Beschwerden der Kommunen Gadebusch und Selmsdorf zurück. Die Finanzausgleichsumlage verletze weder das Recht auf kommunale Selbstverwaltung noch das in der Verfassung garantierte Gebot der finanziellen Mindestausstattung von Gemeinden, begründete Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl gestern das Urteil. Grund- und Gewerbesteuereinnahmen gingen zwar grundsätzlich an die Gemeinden. Die Gemeinden könnten aber daraus keine Garantie ableiten, das Realsteueraufkommen uneingeschränkt zu behalten.
Die Stadt Gadebusch und die Gemeinde Selmsdorf im Speckgürtel von Lübeck (beide Nordwestmecklenburg) hatten gegen die Regelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie mussten im Jahr 2010 knapp 530 000 Euro (Gadebusch) und 340 000 Euro (Selmsdorf) zahlen, weil sie 2008 deutlich über dem Landesdurchschnitt liegende Gewerbesteuereinnahmen erzielt hatten. Für 2009 fielen in Selmsdorf 1,02 Millionen Umlage an. Die beiden Kommunen sahen mit diesem Finanzausgleich ihr in der Landesverfassung verbürgtes Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Der Bürgermeister von Selmsdorf, Detlef Hitzigrat (parteilos) meinte zu dem Urteil enttäuscht: „Einen Versuch war es wert.“
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) begrüßte die Entscheidung der Greifswalder Richter. Mit dem Urteil werde der Gedanke der solidarischen Finanzierung zwischen den Kommunen gestärkt, sagte Caffier. Die Umlage stärke die interkommunale Solidarität und führe zu einer gerechteren Finanzverteilung zwischen den Kommunen. Die seit 2010 erhobene Umlage habe bisher rund 11,2 Millionen Euro eingebracht, davon flossen 4,8 Millionen Euro direkt in die Landkreise, in denen die Gemeinden liegen. Mit 6,6 Millionen Euro seien finanzschwache Kommunen landesweit unterstützt worden. In diesem Jahr müssen laut Caffier 19 Kommunen die Finanzausgleichsumlage zahlen.
Mit der Umlage werden nur die Gemeinden belastet, deren Steuerkraft um mehr als 15 Prozent über dem Durchschnitt liegt. Zudem wurde die Umlage gestaffelt erhoben. Deshalb hat das Gericht in der Umlage „keine Gefahr einer Übernivellierung“ gesehen. Das Gesetz wahre das Gebot der Verhältnismäßigkeit und belaste finanzstarke Gemeinden nicht übermäßig, sagte Richterin Kohl.
Selmsdorf will nach den Worten von Bürgermeister Hitzigrat an der Ansiedlungsstrategie festhalten. Vor allem hoffe er darauf, dass die Deponie Ihlenberg auch künftig der Gemeinde hohe Gewerbesteuereinnahmen beschert. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Vincent Kokert zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Das Finanzsystem des Landes beruhe auf dem Solidaritätsprinzip. Keine Region solle aufgrund ungünstigerer wirtschaftlicher Verhältnisse ins Abseits gedrängt werden, sagte er.
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