
| Kommunen |
von Redaktion
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Die Umlage, die von den um die größeren Städte gelegenen Speckgürtel-Dörfern erhoben wird, verstoße gegen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und erfülle nicht den Grundsatz der Systemgerechtigkeit und Gleichbehandlung, urteilten die Richter.
Es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Abgabe, die sich an der Steuerkraft der Gemeinden festmache, und der Nutzung der Infrastruktur der Städte. Acht Gemeinden um Wismar hatten gegen die seit 2010 geltende Regelung im Finanzausgleichsgesetz des Landes geklagt. Sie sehen ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt und ihre finanzielle Mindestausstattung durch die Sonderabgabe beeinträchtigt. Im Jahr 2012 müssten landesweit 81 Dörfer rund um die Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Wismar, Stralsund und Greifswald entrichten.
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Pro: „Speckgürtel-Abgabe“ ist verfassungswidrig
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