Mi. 11. Juli 2012
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Neuer Ausweis mit Foto von Karin Koslik

Versicherte in MV sperren sich gegen Gesundheitskarte

Ein Drittel der Versicherten hat bisher kein Foto zurückgeschickt. In vielen Fällen steckt Angst vor Datenmissbrauch dahinter.

Hat schon, was viele nicht wollen: Dürten Paarmann mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
Hat schon, was viele nicht wollen: Dürten Paarmann mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
Foto: Benjamin Piel
Rostock/Schwerin (klik)  

Die neue  elektronische Gesundheitskarte (EGK)  kommt nicht aus den Negativschlagzeilen:  Bis zu einem Drittel der gesetzlich Krankenversicherten in Mecklenburg-Vorpommern haben ihrer  Kasse  bisher  kein Foto  für die Karte zurückgeschickt. Das ergab eine Umfrage unserer Redaktion. Dieses Foto  soll   künftig einen Missbrauch der Karte   verhindern, da es eine  eindeutige  Identifizierung des Inhabers  ermöglicht.

Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock  gehen derzeit regelmäßig Anfragen zur   Gesundheitskarte ein,  erklärt Beraterin Wiebke Cornelius: „Viele   denken, dass die Karte  mit dem Foto auch schon   all ihre Gesundheitsdaten enthält.   Und  vor deren Missbrauch  fürchten sie sich.“  Die Ängste seien  noch gesteigert worden, als Ende Juni  bekannt wurde, dass an rund zwei Millionen Versicherte von 55 Krankenkassen  fehlerhafte Karten verschickt worden waren – genauer:  Die Karten waren ohne PIN ausgeliefert worden.   Wenn auf dem   integrierten Microchip  künftig verschlüsselte Patientendaten  gespeichert  werden, könnten diese  von Datendieben  ausgelesen werden.   Der Kassen-Dienstleister itsc, der den Fehler zu  verantworten hat, will  bis Ende  2013 alle fehlerhaften Karten austauschen.

Alte Karte besser noch aufbewahren

Bisher, so beruhigt Wiekbe Cornelius,  macht allerdings das Foto  den  gewichtigsten Unterschied der  eGK zu ihrer Vorgängerin  aus.   Auf dem  integrierten Mikrochip sind  ansonsten  wie  bisher lediglich Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung gespeichert  – neu  hinzugekommen   sei lediglich das Geschlecht des Versicherten. Die alte Krankenversicherungskarte  bleibe bis zum  aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Sie sollte selbst dann aufgehoben werden, wenn  man bereits  im Besitz einer   neuen Gesundheitskarte ist,   raten die Patientenberaterin und verschiedene Krankenkassen. Denn noch seien  gar nicht alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen  mit Lesegeräten für die   neuen  Karten ausgestattet.

Wiebke Cornelius  verweist noch auf einen weiteren Schwachpunkt:  Der Gesetzgeber  habe zwar  vorgeschrieben, dass all Versicherten bis  Ende  2013 von ihrer  Kasse mit einer neuen Gesundheitskarte mit Foto ausgestattet werden  müssten. Wer die  Kosten des  Fotos zu tragen  habe, sei  aber nicht geregelt.   Mehrere größere  Kassen  hätten daraufhin bereits in ihren  Geschäftsstellen  Möglichkeiten zum Fotografieren  geschaffen.

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