
| Neuer Ausweis mit Foto |
von Karin Koslik
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Die neue elektronische Gesundheitskarte (EGK) kommt nicht aus den Negativschlagzeilen: Bis zu einem Drittel der gesetzlich Krankenversicherten in Mecklenburg-Vorpommern haben ihrer Kasse bisher kein Foto für die Karte zurückgeschickt. Das ergab eine Umfrage unserer Redaktion. Dieses Foto soll künftig einen Missbrauch der Karte verhindern, da es eine eindeutige Identifizierung des Inhabers ermöglicht.
Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock gehen derzeit regelmäßig Anfragen zur Gesundheitskarte ein, erklärt Beraterin Wiebke Cornelius: „Viele denken, dass die Karte mit dem Foto auch schon all ihre Gesundheitsdaten enthält. Und vor deren Missbrauch fürchten sie sich.“ Die Ängste seien noch gesteigert worden, als Ende Juni bekannt wurde, dass an rund zwei Millionen Versicherte von 55 Krankenkassen fehlerhafte Karten verschickt worden waren – genauer: Die Karten waren ohne PIN ausgeliefert worden. Wenn auf dem integrierten Microchip künftig verschlüsselte Patientendaten gespeichert werden, könnten diese von Datendieben ausgelesen werden. Der Kassen-Dienstleister itsc, der den Fehler zu verantworten hat, will bis Ende 2013 alle fehlerhaften Karten austauschen.
Alte Karte besser noch aufbewahren
Bisher, so beruhigt Wiekbe Cornelius, macht allerdings das Foto den gewichtigsten Unterschied der eGK zu ihrer Vorgängerin aus. Auf dem integrierten Mikrochip sind ansonsten wie bisher lediglich Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung gespeichert – neu hinzugekommen sei lediglich das Geschlecht des Versicherten. Die alte Krankenversicherungskarte bleibe bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Sie sollte selbst dann aufgehoben werden, wenn man bereits im Besitz einer neuen Gesundheitskarte ist, raten die Patientenberaterin und verschiedene Krankenkassen. Denn noch seien gar nicht alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit Lesegeräten für die neuen Karten ausgestattet.
Wiebke Cornelius verweist noch auf einen weiteren Schwachpunkt: Der Gesetzgeber habe zwar vorgeschrieben, dass all Versicherten bis Ende 2013 von ihrer Kasse mit einer neuen Gesundheitskarte mit Foto ausgestattet werden müssten. Wer die Kosten des Fotos zu tragen habe, sei aber nicht geregelt. Mehrere größere Kassen hätten daraufhin bereits in ihren Geschäftsstellen Möglichkeiten zum Fotografieren geschaffen.
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