
| Verkehr |
von Bernd Hamann
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Im Spätsommer mit der Auto-Fähre auf die Insel und dann ab nach Liverpool, Manchester oder London – Great Britain kennenlernen und vielleicht sogar die Queen sehen: Das wäre doch noch einmal ein Urlaub nach Maß. Aber Vorsicht! Als Kraftfahrer sollte man sich im Vereinigten Königreich keine Schnitzer erlauben. Denn das könnte teuer werden. Laut ADAC wird Fahren unter Alkoholeinfluss (Promillegrenze: 0,8) in Großbritannien mit einem Bußgeld von bis zu 5820 Euro belegt.
Rasern geht es in der parlamentarischen Monarchie auch nicht besser. Bei mehr 50 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung werden bis zu 3000 Euro fällig, wer ohne angelegten Sicherheitsgurt erwischt wird, muss bis zu 600 Euro blechen – wahrlich olympisches Niveau.
Knöllchen im Ausland kassieren und dann ab über die Grenze? Auch das funktioniert schon lange nicht mehr. Seit Oktober 2010 können Bußgelder aus einem EU-Land auch in Deutschland fällig werden.
Nach Angaben des ADAC machen vor allem die Niederlanden konsequent von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer trotz zweier Mahnungen nicht zahle, werde dann vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten, erklärt der Automobilclub. Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden sei aber an bestimmte Bedingungen gebunden. So müsse die Höhe des Bußgelds beispielsweise mindestens 70 Euro betragen. Das kann allerdings nicht nur bei Verstößen in Großbritannien schnell fällig werden, denn oftmals werden Verkehrsverstöße auch in anderen europäischen Ländern strenger geahndet als in Deutschland.
Wer etwa in den Niederlanden mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 220 Euro (40 Euro in Deutschland).















