
| Verkehrsrecht |
von Redaktion
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Die deutschen Behörden müssen die von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität anerkennen. Bei einer Bedingung: Der Führerscheininhaber muss einen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat haben, das heißt, einen Wohnsitz, an dem er mindestens 185 Tage im Jahr wohnt. Wie die Richter des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in einem Fall entschieden (Az.: 3 L 56/09), müssen die Behörden von EU-Mitgliedstaaten ausgestellte Führerscheine grundsätzlich anerkennen.















