
| Auto/Kfz |
von Redaktion
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Autos in längs angeordneten Parklücken quer zur Fahrtrichtung abzustellen, ist nicht grundsätzlich verboten. Doch gibt es für Fahrer von Kleinstwagen ein Gebot zur Vorsicht. Dies leite sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ab, sagte Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Beim Ausparken ergibt sich laut Eilers aus Paragraf 10 der StVO eine „hohe Sorgfaltsanforderung“. Der Fahrer habe sich „so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“.
















