Dezember 1, 2011
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Verfassungs-/Staatsrecht von Redaktion

Speckgürtel-Dörfer klagen gegen Sonderabgabe an Städte

Müssen Speckgürtel-Dörfer eine Sonderabgabe für Theater und Schwimmhallen an die Städte zahlen? Darüber verhandelte das Verfassungsgericht in Greifswald. Acht Gemeinden im Umland von Wismar klagen gegen die seit 2010 erhobene Umlage. Sie sei unzulässig.

Wismar/Greifswald (dpa)  

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat eine Verfassungsbeschwerde von acht Speckgürtel-Dörfern im Umland von Wismar zugelassen. Die Beschwerde, in der die Dörfer gegen eine seit 2010 zu zahlende Stadt-Umland-Umlage an die Hansestadt klagen, erfülle die erforderlichen Voraussetzungen, sagte die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes, Hannelore Kohl, am Donnerstag in Greifswald.

 

Landesweit müssen 76 Dörfer die Sonderabgabe an die sechs großen Städte Schwerin, Neubrandenburg, Rostock, Wismar, Greifswald und Stralsund zahlen, weil sie zwischen 1995 und 2000 einen Bevölkerungszuwachs von mehr als 30 Prozent aufwiesen und im Jahr 2000 einen Auspendler-Anteil von mehr als 40 Prozent an die Kernstadt hatten.

 


Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben des Verfassungsgerichtes das einzige Bundesland, das eine solche Sonderabgabe zugunsten der Städte erhebt. Das Gericht will am 23. Februar 2012 seine Entscheidung verkünden. Die Dörfer um Wismar laufen gegen die Abgabe Sturm und wollen, dass der Passus aus dem Finanzausgleichsgesetz gestrichen wird. Allein Dorf Mecklenburg mit seinen knapp 3000 Einwohnern habe 81 600 Euro an Wismar gezahlt, bei Metelsdorf seien es rund 15 000 Euro, berichteten die Bürgermeister in Greifswald. Nach Auffassung der Kläger ist die Umlage unzulässig, weil sie nur auf die Vorteile der Empfängergemeinde - in diesem Falle Wismar - abziele. Sie sehen in der Umlage einen unzulässigen Eingriff in die finanzielle Mindestausstattung und eine Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.

 

Die Dörfer haben mit 0,44 bis drei Prozent ihres Etats weniger Geld für freiwillige Aufgaben zur Verfügung als Wismar. „Allein 30 Schüler aus Wismar besuchen unsere kooperative Gesamtschule. Wir haben einen stabilen Sportverein, von dem ein Drittel der Mitglieder aus der Hansestadt kommt“, erklärte Peter Sawiaczinski, Bürgermeister von Dorf Mecklenburg. „Die Ströme gehen nicht nur in eine Richtung. Es ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen.“ Laut Innenministerium erhielten die Städte über die Umlandgemeinden im Jahr 2010 rund 4,6 Millionen Euro.

 

Landesregierung wie auch Landtag halten die Abgabe für verfassungskonform und berufen sich in ihrer Argumentation auf den Landesrechnungshof, der die ungleiche Entwicklung von Stadt und Umland und deren finanzielle Belastungen mehrfach gerügt hatte. Viele Bewohner des Umlandes arbeiteten in Wismar, nutzten deren Kultur- und Sporteinrichtungen, entrichteten aber ihre Steuern in den Speckgürtel-Dörfern, argumentierten die Ministerien. Die Umlage sei neben anderen Umlagen wie der Kreisumlage ein zulässiges Element des kommunalen Finanzausgleichs. Besonderen Klärungsbedarf sahen die Richter in der Frage des verfassungsrechtlich garantierten interkommunalen Gleichheitsgebots.

 

So haben Wismar und Güstrow in den vergangenen Jahren einen ähnlichen Bevölkerungsrückgang hinnehmen müssen: Güstrows Umlandgemeinden wuchsen mit 26, 5 Prozent sogar stärker als die Umlandgemeinden Wismars (20,6 Prozent). Aber: Güstrows Umlandgemeinden zahlen keine Stadt-Umland-Umlage. Auch sei dem Gericht noch nicht deutlich, nach welcher Rechtsgrundlage Umlanddörfer voneinander abgegrenzt werden.

 

Müssen Dörfer zahlen, weil sie direkt an die Stadt grenzen oder müssen grundsätzlich auch andere Gemeinden zur Kasse gebeten werden, deren Einwohner von den Angeboten profitierten? Die Vertreter des Landes halten die Regelung für fair und transparent. Der Anwalt der klagenden Gemeinden warnte hingegen vor Auswüchsen. Es bestehe die Gefahr, dass überdimensionierte Millionenprojekte in den Kernstädten aus den Umlagen finanziert werden, sagte Rechtsanwalt Philipp Groteloh. Am Ende der Verhandlung erörterte das Gericht die Frage einer Rückabwicklung der 2009 beschlossenen Regelung. Diese Frage sei rein rechtstheoretischer Natur und sei noch keine Vorentscheidung, betonte die Verfassungsgerichtspräsidentin Kohl vorsorglich. Anwalt Groteloh sieht trotzdem gute Chancen, dass der umstrittene Paragraf 24 aus dem Finanzausgleichsgesetz gestrichen wird.

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