StartseiteRegionalDemminGericht spricht erstes Urteil im Fall Louis

Misshandelter Hund

Gericht spricht erstes Urteil im Fall Louis

Demmin / Lesedauer: 1 min

Weil er seinen Bullmastiff-Rüden Louis einem offenbar unzuverlässigen Bekannten zur Betreuung überließ, muss der frühere Besitzer des Hundes jetzt Strafe zahlen.
Veröffentlicht:18.05.2016, 13:35

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Wochenlang durchlitt der Bullmastiff-Rüde "Louis" im vergangenen Jahr ein regelrechtes Martyrium, jetzt hat das Amtsgericht Neubrandenburg ein erstes Urteil gegen den Eigentümer des Tieres gesprochen. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhängte die Demminer Zweigstelle des Gerichts eine Strafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro gegen den damaligen Eigentümer.

Er hatte den Hund einem Bekannten zur Obhut überlassen, der sich dann aber offensichtlich kaum um das Tier kümmerte. Dieses wurde schließlich bis auf die Knochen abgemagert und völlig dehydriert vom Veterinäramt aus einer Malchiner Wohnung geholt und dem Demminer Tierschutzverein übergeben. Das Schicksal des Tieres hatte bundesweit für Mitgefühl und Empörung gesorgt.

Besitzer zur Verantwortung gezogen

Mit dem Urteil zeigt sich die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft zufrieden. Damit sei klargestellt, dass den damaligen Eigentümer eine Mitschuld an der Vernachlässigung des Hundes treffe, sagte ihr Sprecher, Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler.

Gegen den unzuverlässigen Bekannten, der den Hund vernachlässigt hatte, soll demnächst noch ein separates Verfahren stattfinden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. "Louis" selbst ist mittlerweile nach langer medizinischer Behandlung bei einer Familie untergebracht.