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Hausfriedensbruch

Knast für den Dauer-Rabauken

Demmin / Lesedauer: 4 min

Vielleicht hätte ein 39-jähriger Demminer auf seine innere Stimme hören sollen. Doch er ließ sich von zwei Damen überreden und ging zum Tanz. Dort eckte er mit Ordnern und Polizei an. Das blieb nicht ohne Folgen.
Veröffentlicht:31.10.2014, 21:06

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Er will nur noch weg. Weg aus der Hansestadt. „Ich bin wahrscheinlich immer der Dumme, wenn ich in Demmin irgendwo hingehe“, sagt Roland D.* genervt. „Ich ziehe weg, was soll ich noch hier?“ Es gebe ja doch immer nur Ärger.

Routiniert sitzt der 39-Jährige auf der Anklagebank. Er lässt die Verhandlung im Amtsgericht Demmin über sich ergehen. Für ihn war sein Ausraster im Februar nur ein Ausrutscher. Ein folgenschwerer allerdings, denn der Demminer stand zur Tatzeit unter Bewährung. Doch während einer Tanzveranstaltung in der Friesenhalle, störte er diese laut Anklage und widersetzte sich mit Händen und Füßen den Sicherheitsleuten und dann der Polizei. Zudem soll er die Beamten im Streifenwagen bedroht haben.

„Eigentlich wollte ich gar nicht hin“, sagt Roland D. Er sei von zwei Frauen überredet worden. Das sei so dumm gewesen. Jener Februartag sei so ein Tag gewesen, an dem er schon am Nachmittag mit dem Trinken begonnen hatte. Eine Flasche Wodka-Mix hatte er intus, als er sich gegen 21 Uhr mit den Damen auf den Weg zur Friesenhalle machte. Dort trank er weiter, mindestens fünf Flaschen Bier, meint er. 2,58 Promille im Blut wurden später bei ihm festgestellt.

„Wir waren draußen rauchen, dann durfte ich nicht mehr rein“, sagt Roland D. „Das habe ich nicht eingesehen.“ Schließlich hatte er Eintritt gezahlt. So diskutierte er mit den Ordnern. Wegen seiner Rückenschmerzen habe er sich an die Absperrung gelehnt und sich festgehalten. „Die haben mich wie Vieh umgerissen und die Treppe runter gestoßen“, erzählt der arbeitslose Maurer. Er habe niemanden beleidigt und keinen Widerstand geleistet.

„Die haben mich mit zum Revier genommen und da musste ich eine Nacht in der Zelle verbringen, 240 Euro musste ich für den Einsatz zahlen.“ Roland D. scheint darüber noch immer sauer zu sein. Seines Erachtens habe er sich vernünftig verhalten. Er räumt aber ein, dass es sein kann, dass er so betrunken war, dass die Ordner ihn gern nach Hause schicken wollten.

Der 39-Jährige ist außerdem kein unbeschriebenes Blatt. Sein Strafregister zählt 20 Einträge: Räuberische Erpressung, mehrfachen Diebstahl, Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – all das hat er schon auf dem Kerbholz. Und Alkohol spielte meist keine unwesentliche Rolle. Jetzt die nächste Tat in der Bewährungszeit. Da kennt die Staatsanwältin keine Gnade. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Gründe für eine neuerliche Bewährung könne sie nicht feststellen.

Das sieht D.‘s Verteidiger anders. Einerseits sei die Tat unter Alkohol zustande gekommen. Zusätzlich aber hätten ihn starke Schmerzen belastet, so dass er sich an der Absperrung abstützen musste. Das sei für Außenstehende nicht erkennbar gewesen.  Zudem habe Roland D. eine günstige Sozialprognose. Am 4. November könnte er über die Rentenversicherung eine neue Ausbildung beginnen. Und seit Februar trinke er nicht mehr. „Ich denke, da wäre noch eine Bewährung möglich“, findet der Verteidiger.

Richter Jörg Blasinski jedoch verurteilt Roland D. zu fünf Monaten Knast. Es habe auf Messers Schneide gestanden, begründet er. Zu schwer wiegen die 20 Vorstrafen. „Der Alkohol war nie Ihr Freund, er war immer Ihr Feind, das wissen Sie“, sagt der Richter zum Angeklagten. D. möge ja nüchtern durchaus ein sympathischer Kerl sein, aber bei seinen Fehltritten hatte er immer einen sehr hohen Alkoholpegel. Und der habe ihn aggressiv gemacht.

(*Name von der Redaktion geändert)