StartseiteRegionalDemminStaatsanwalt ermittelt wegen des fast verhungerten Hundes

Verstoß gegen Tierschutzgesetz

Staatsanwalt ermittelt wegen des fast verhungerten Hundes

Randow / Lesedauer: 1 min

Zwei Personen stehen im Verdacht, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.
Veröffentlicht:29.06.2015, 10:21

Artikel teilen:

Im Zusammenhang mit dem vernachlässigten Bullmastiff-Rüden Louis laufen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter. Wie der Neubrandenburger Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler am Freitag erklärte, wird wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes ermittelt. Entsprechend diesem Paragrafen sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe unter anderem dann möglich, wenn jemand einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Gegenwärtig richte sich das Verfahren gegen zwei Personen, so Zeisler. Weitere Angaben machte er mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Eine Stellungnahme des Hundebesitzers war bisher nicht erhältlich. Sowohl der Demminer Tierschutzverein als auch das Veterinäramt und die Staatsanwaltschaft halten seine Identität unter Verschluss.