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Kirche öffnet sich

Nur eine Ausnahme bei der Trauerfeier

Beestland / Lesedauer: 1 min

Was tun, wenn ein Verstorbener nicht der evangelischen Kirche angehört? Vor dieser Frage standen immer wieder Hinterbliebene, die Trauerfeiern zu organisieren hatten. Jetzt zeichnet sich eine Lösung ab.
Veröffentlicht:11.03.2014, 12:15

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In der Kapelle Beestland sollen künftig auch Trauerfeiern für solche Verstorbenen  möglich sein, die nicht der evangelischen Kirche angehörten, konfessionslos oder atheistisch waren. Eine entsprechende Information von Bürgermeister Hartmut Kussmann bestätigte der Leviner Gemeindepädagoge, Timo Haunschild, auf Anfrage des Nordkuriers.

Geregelt sei das in Richtlinien der evangelischen Landeskirche. Demnach können solche Trauerfeiern in dem geweihten Raum stattfinden, falls dort keine politischen oder ideologischen Dinge stattfinden, die der evangelischen Kirche entgegen stehen. Nicht möglich sei die Trauerfeier dann, wenn der Verstorbene "zeitlebens der Kirche polemisch gegenüber stand."

Christliche Gegenstände bleiben

Für eine Trauerfeier muss nach Haunschilds Auskunft ein Antrag an den Kirchengemeinderat gestellt werden. Dieser könne dann kurzfristig darüber entscheiden. Eines aber steht fest: Auch wenn der Verstorbene nicht christlich war oder die Trauernden nicht viel von der evangelischen Kirche halten, müssen die christlichen Gegenstände wie beispielsweise Kreuze in der Kapelle bleiben. "Der Raum darf für eine nichtchristliche Feier nicht verändert werden", sagte Haunschild.

Seine Vorgängerin hatte weltliche Trauerfeiern in der Kapelle abgelehnt. Sie fanden entweder im Gemeindehaus oder in der Trauerhalle auf dem Demminer Friedhof statt.