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Demonstrationen

Parlamentarier verteidigt Sitzblockaden

Demmin / Lesedauer: 1 min

Ein Landtagsbeschluss ermöglicht nach Ansicht von Peter Ritter diese Form des Protestes, wie er auch in Demmin angewandt wurde.
Veröffentlicht:13.05.2015, 11:59

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Gewaltfreie Sitzblockaden gegen Aufzüge von Rechtsextremen wie am 8. Mai in Demmin stellen nach Ansicht des Landtagsabgeordneten Peter Ritter (Die Linke) keine Straftat dar. Dabei beruft sich Ritter auf einen Landtagsbeschluss vom vergangenen Jahr, laut dem Sitzblockaden "im Rahmen des rechtlich Erlaubten ein wirksames Mittel der Demonstration gegen rechtsextremistische Aufmärsche" sein könnten. Dagegen hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) Sitzblockaden mit dem Ziel der Verhinderung anderer Demonstrationen als rechtswidrig bezeichnet. Es habe keinen Sinn, friedlichen Blockierern eine Straftat zu unterstellen, konterte nun Peter Ritter. Es gehe darum, deutlich zu machen, dass es auch in Demmin Menschen gebe, die den rechtsextremistischen Aufmarsch nicht wollten.

Mitglieder von Ritters eigener Partei, darunter Fraktionsvorsitzender Helmut Holter, hatten am 8. Mai stehend zeitweilig den Geselliusplatz blockiert, nach der dritten Aufforderung der Polizei aber die Fahrbahn wieder freigegeben.