Prozess
Schmerzensgeld nach Fehldiagnose am Demminer Krankenhaus
Neubrandenburg/Demmin / Lesedauer: 1 min
Am Dienstag ist der Familie eines 16-jährigen Jungen aus Gnoien vor dem Neubrandenburger Landgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Darauf einigten sich die Eltern des Jungen und das beklagte Krankenhaus Demmin. Zugleich wurde die Klage gegen das Klinikum Neubrandenburg zurückgezogen.
Unterschiedliche Diagnosen
Als Elfjähriger wurde der Junge am Neujahrstag 2012 in das Krankenhaus Demmin mit akuten Bauchschmerzen eingeliefert. Zudem habe er Blut erbrochen, sagte Anwalt Torsten Hoebel, der die Familie vor Gericht vertrat. Die Ärzte hatten anfangs einen Magen-Darm-Infekt vermutet. So vergingen Stunden, ehe der Junge in das Klinikum Neubrandenburg verlegt wurde. Dort stellte sich heraus, dass der Elfjährige unter einer Darmverschlingung litt. Große Teile des Darms mussten operativ entfernt werden. Der Junge leidet seitdem unter starken Essstörungen.
Da es sich um ein Kreiskrankenhaus handelt, muss der Kommunale Schadensausgleich (KSA) für den Schadensersatz aufkommen.