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Demminer Blutnacht jährt sich zum 13. Mal

Tödliches „Spiel“ im Vollrausch

Demmin / Lesedauer: 3 min

Vor 13 Jahren bewegte der Fall ganz Demmin, dann wurde es still um ihn: Offenbar in einem wahren Alkohol-Exzess wurde in der Saarstraße ein Mann erschossen. Wie aber ging es weiter?
Veröffentlicht:21.01.2015, 13:08

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War es Mord, ein Unfall oder Russisch Roulette? Als die Kripo in die Demminer Saarstraße gerufen wurde, standen die Ermittler zunächst vor einem Rätsel. Dabei lagen die Fakten eigentlich klar auf der Hand. Ein Mann war erschossen worden, die Tatwaffe, ein Revolver, befand sich noch am Tatort. Zeugen gab es gleichfalls, nur konnten die keine Aussagen machen.

Bilder wie aus Kriminalfilmen

13 Jahre liegt jene Nacht jetzt zurück, in der Polizisten, Kriminaltechniker, Polizeibeamte in Zivil und Sanitäter die Straße am Demminer Stadtrand in einen Ort verwandelten, wie man ihn sonst nur aus Kriminalfilmen kennt. In der Saarstraße ist längst wieder Ruhe eingekehrt. Allenfalls ärgern sich Anwohner über das holperige Pflaster oder über knappe Parkplätze am Straßenrand. Kaum vorstellbar, dass sich hier ein tödliches Drama abgespielt haben soll.

Doch es geschah an einem Freitag. An jenem 1. Februar 2002 wurde ein 37-Jähriger tot in der Wohnung eines anderen 37-Jährigen aufgefunden. Beide hatten gemeinsam mit einem 40-Jährigen offenbar kräftig getrunken und es muss ein Revolver in der Wohnung gewesen sein. Denn im Lauf des Zechgelages löste sich aus der Waffe der tödliche Schuss, die Kugel traf das Opfer in den Kopf. Wer geschossen hatte? Unklar. Ob gezielt oder versehentlich? Zunächst nicht zu sagen. Die beiden Zeugen gaben an, sich an nichts von dem mehr erinnern zu können, was sich im dichten Dunst des Alkohols abgespielt hatte.

4,43 Promille Alkohol im Blut

Tatsächlich waren sie mehr als nur angetrunken. Der 37-jährige Wohnungsinhaber hatte 4,43 Promille intus, der 40-Jährige immerhin 3,32 Promille. Im verschwommenen Nebel des Alkoholexzesses fuhren sich zunächst die Ermittlungen fest. Der Totschlagsverdacht gegen den Wohnungsinhaber erhärtete sich nicht, er wurde tags darauf wieder frei gelassen. Für seinen Trinkkumpan wollte der Staatsanwalt einen Haftbefehl erwirken, doch der zuständige Richter sah zu diesem Zeitpunkt nur den Tatbestand des Vollrauschs gegeben. Der Mann kam gegen Auflagen gleichfalls wieder frei.

Geblieben sind Aktenvermerke

An jenem Wochenende und den darauf folgenden Tagen bewegte die Geschichte Demmin, doch dann wurde es still um sie. In der öffentlichen Wahrnehmung schoben sich statt der Saarstraße andere Themen in den Vordergrund - wie die  Frage des Berufsschulstandortes oder der Ausbau des Gymnasiums. Heute erinnern sich nur noch altgediente Demminer Polizisten an die damaligen Ereignisse und auch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg muss lange in ihrem Archiv suchen, um den Fall noch einmal ans Tageslicht zu bringen. Der seinerzeitige Leitende Oberstaatsanwalt ist inzwischen pensioniert, die damals für Kapitalverbrechen zuständigen Mitarbeiter sind nicht mehr vor Ort.

Geblieben sind die Aktenvermerke und Protokolle, deren nüchterne Sprache den tödlichen Verlauf des volltrunkenen Abends nachzeichnet. „Die drei“, gibt Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler sie wieder, „müssen mächtig konsumiert haben.“ Zunächst tranken sie bei einem Bekannten, der sowohl eine Waffenbesitzkarte als auch Jagdwaffen und einen Revolver besaß. „Den haben sie in die andere Wohnung mitgenommen.“ Mehrmals sei geschossen worden, jeder habe die Waffe einmal in der Hand gehalten. In diesem gefährlichen „Spiel“ mit der Schusswaffe kam es dann zu der tödlichen Kugel.

Verurteilt wegen fahrlässiger Tötung

Der im Jahr 1961 geborene Täter musste sich schließlich vor Gericht verantworten. Er wurde laut Gerd Zeisler wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.