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Was Internetkunden jetzt wissen müssen

Die neue Router-Freiheit

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Provider dürfen ab Montag ihren Kunden keine Geräte mehr vorschreiben. Doch was heißt das für Verbraucher eigentlich genau?
Veröffentlicht:29.07.2016, 14:43
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Welche Geräte können Kabelkunden nutzen?

Kabelanbieter müssen bis 1. August die Spezifikationen zu ihren Schnittstellen
veröffentlichen. Diese Informationen benötigen die Hersteller von Routern, damit die Geräte sich in den Netzen anmelden können. Die Kabelinternet-Router, die ab August verkauft werden, können für die Kabelnetze angepasst sein, müssen es aber nicht, sagt Marleen Frontzeck-Hornke vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Wer sichergehen will, dass das Gerät der Wahl mit dem Netz des jeweiligen Providers kompatibel ist, sollte am besten bei der Kundenhotline anrufen und nachfragen.

Für welche Verträge und Kunden gilt die Router-Freiheit?

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen Anbieter ab Montag Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, kostenlos und unaufgefordert nötige Zugangsdaten und Informationen bereitstellen, damit diese den Router ihrer Wahl anschließen können. Manche Anbieter bieten auch allen Bestandskunden sofort die freie Routerwahl.

Wie läuft die Umstellung praktisch ab?

Unaufgefordert wird die Datenbereitstellung – insbesondere bei den Kabelnetzbetreibern — wohl nicht klappen, schätzt Frontzeck-Hornke. Kunden müssten bei manchen Providern zunächst anrufen und ihren Router anmelden, der danach im System dem Kunden zugeordnet wird.

Was ist mit DSL, warum gab es Routerzwang vor allem beim Kabel?

Das habe technische Gründe, die in der Infrastruktur der Kabelnetze lägen, erklärt Frontzeck-Hornke. Deshalb müssten Router auch vom Provider freigeschaltet werden. Bei DSL genüge es dagegen, vom Hersteller die Zugangsdaten in Form von Benutzernamen und Passwort zu bekommen. Viele Anbieter würden die Herausgabe schon lange praktizieren, damit Kunden ihren eigenen Router nutzen können. Es gebe aber auch DSL-Provider, die sich in der Vergangenheit quergestellt hätten.

Unabhängig von der Art des Anschlusses und Beschränkungen von Seiten des Providers habe es schon immer die Möglichkeit gegeben, hinter das Geräte des Providers einen eigenen Router zu hängen, weiß Frontzeck-Hornke. Mit dem neuen Gesetz müssten Provider nun aber jeden Router direkt an der Anschlussbuchse dulden, egal ob das Internet über Kabel, DSL, Glasfaser oder eine andere Technologie ins Haus kommt.