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Uneingeschränktes Nutzungsrecht

Im Urlaub bequem Filme schauen

Strasburg / Lesedauer: 2 min

Die für Kunden lästige Länder-Sperre wird es seltener geben. Das heißt: Bundesliga für Mallorca-Urlauber ja, für Spanien-Auswanderer nicht.
Veröffentlicht:17.05.2017, 19:10
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Ob Filme, Serien oder Bundesliga – der Versuch, die Inhalte eines Bezahlabos im Ausland zu streamen, konnte bislang frustrierend enden. Auf dem Bildschirm erschien nicht selten die Fehlermeldung: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar.“

Damit soll bald Schluss sein. Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über eine neue Verordnung ab, nach der Verbraucher auf Reisen innerhalb von Europa uneingeschränkt Abonnements etwa für Netflix, Amazon Video oder das Sportangebot von Sky Go nutzen können sollen.

Das Problem war, dass Anbieter Inhalte nicht im Ausland zeigen durften, weil ihnen die Rechte fehlten. „Produktionen werden nämlich immer nur für ein Land verkauft“, sagt der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD). Durch Geoblocking verhinderten Anbieter deshalb den Zugriff. So konnten Abo-Kunden von Videodiensten ihre bezahlten Inhalte im Urlaub oder während eines Auslandaufenthalt oft nicht nutzen.

Die neue Verordnung ändert nichts am Urheberrecht. Wenn jemand aus dem EU-Ausland gucke, werde so getan, als ob der Zugriff aus dem Heimatland passiere, sagt Wölken. Verbraucher sollen dann die gleichen Inhalte sehen können wie daheim.

Für Mediatheken gilt die Ausnahme nicht

Zusatzgebühren darf es nicht geben. Damit das funktioniert, müssen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden den Wohnsitz haben. Dafür können sie sich auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen.

In den kostenlosen Mediatheken der Fernsehsender werden Zuschauer deshalb wahrscheinlich auch in Zukunft auf Geoblocking stoßen. Die neuen Regeln ermöglichen zwar Anbietern von frei verfügbaren Inhalten, diese im EU-Ausland zugänglich zu machen. Allerdings trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen. „Für unsere freie Mediathek wird sich deshalb erst einmal nichts ändern“, sagt Matthias Bohlig von Prosieben Sat. 1.

Die neuen Regeln gelten nur für „vorübergehende“ Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber komplett nach Spanien verlegt, wird die Bundesliga nicht über ein deutsches Sky-Abo anschauen können. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2018.