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Gesetz verabschiedet

"Staats-Trojaner" dürfen WhatsApp und Co überwachen

Berlin / Lesedauer: 3 min

Ermittler fordern schon lange neue Vollmachten. Jetzt liefert der Bundestag die rechtliche Basis – um die es weiter Streit gibt.
Veröffentlicht:22.06.2017, 20:56
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Der Bundestag hat den Weg für die umstrittene Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf der Technik installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden.

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. In dem Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“.

Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung

Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie zur Terrorbekämpfung zugelassen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der großen Koalition gegen den Widerstand der Opposition beschlossen.

„Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren“, betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Das Gesetz schließe eine Befugnislücke, die nicht hinnehmbar gewesen sei. „Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher.“

Datenschutz-Probleme

Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte in der Aussprache auch das Verfahren, in dem die Überwachungspläne in Form einer Gesetzesänderung eingebracht wurden. „Das ist ein Hau-Ruck-Verfahren, das unzulässig ist, wenn es darum geht, ein Gesetz zu machen, das mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift“, sagte er. „Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen“, forderte Ströbele mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht.

IT-Branche warnt

Aus der IT-Branche kamen Warnungen vor weniger statt mehr Sicherheit durch das Gesetz. „Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die zum Beispiel auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können – so wie dies kürzlich bei WannaCry der Fall war“, kritisierte am Donnerstag der Digitalverband Bitkom.

Der Erpressungstrojaner „WannaCry“ hatte Hunderttausende Computer weltweit über eine Sicherheitslücke befallen, die ursprünglich vom US-Abhördienst NSA ausgenutzt wurde, aber durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit geriet.

Bettina Bähr-Losse von der SPD betonte in der Bundestagsdebatte den Bedarf an der geplanten Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“) auf den Geräten. Durch den Einsatz der verschlüsselten Apps entstünden Räume, in denen Strafverfolgung unmöglich sei. „Strafverfolger dürfen Kriminellen nicht hinterherhinken“, betonte sie. „Es ist einfach Unsinn, wenn sich die Arbeit der Ermittler nicht daran orientiert, wie die Täter heute agieren“, verteidigte auch Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU-Fraktion das Gesetz.