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Betrug per Online-Shop

Was betroffene Kunden unternehmen können

Berlin. / Lesedauer: 2 min

Internet-Shops bieten Smartphones, Laptops oder Markenschuhe zu besonders günstigen Preisen an. Eine böse Überraschung erlebt der Schnäppchenjäger dann aber, wenn er das Paket auspackt. Oft wird mangelhafte, falsche oder gar keine Ware geliefert. Das Geld ist weg, wenn der Käufer per Vorkasse gezahlt hat. Was kann der betroffene Kunde dann unternehmen?
Veröffentlicht:24.10.2016, 17:40
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Wer nach einer Online-Bestellung feststellt, dass er auf einen Betrüger hereingefallen ist, muss schnell handeln. Am besten fertigt er einen Screenshot von der Webseite des Fake-Shops an und druckt alle Unterlagen aus. Anschließend ist es wichtig, den Fall bei der Polizei anzuzeigen. Außerdem sollten Betroffene unverzüglich Kontakt mit ihrer Bank aufnehmen. Denn je nach der gewählten Zahlungsart können sie unter Umständen ihr Geld auch über das Kreditinstitut zurückbekommen.

Wenn Kunden die Ware per Vorkasse gezahlt haben, sind sie ein Risiko eingegangen. Denn stellt sich der Online-Händler als Betrüger heraus, steht der Verbraucher am Ende oft mit leeren Händen da. Thomas Schlüter, Sprecher des Bundesverbandes deutscher Banken, bestätigt: Das Kreditinstitut kann bei Zahlung per Vorkasse die Überweisung nicht mehr zurückholen. Im Betrugsfall bleiben oft nur zivilrechtliche Schritte.

Wollen Kunden mehr Sicherheit, sollten sie eine andere Zahlungsart als Vorkasse wählen. „Wer die Ware per Lastschriftverfahren bezahlt hat, kann den Auftrag bei seiner Bank innerhalb einer Frist von acht Wochen zurückholen“, erklärt Schlüter.