StartseiteRatgeberBei Mieterhöhungen zählt die tatsächliche Wohnfläche
Falsche Wohnungsgrößen im Mietvertrag
Bei Mieterhöhungen zählt die tatsächliche Wohnfläche
Berlin. / Lesedauer: 3 min
Für kleine Abweichungen der Wohnungsgröße von der im Mietvertrag angegebenen Fläche galt für Mieter bisher die Toleranz-Regelung. Diese hat der Bundesgerichtshof jetzt gekippt. Bei Mieterhöhungen zählt künftig die tatsächliche Wohnfläche.
Veröffentlicht:18.11.2015, 17:56
Freie Plus-Inhalte leider aufgebraucht
Unterstützen Sie Journalismus aus Ihrer Heimat! Die ersten 4 Wochen sind gratis
*Monatsabo jederzeit kündbar.
- Ihr Abo ermöglicht die Arbeit von mehr als 80 Journalisten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
- Lesen Sie sämtliche Inhalte aus unserem E-Paper - auf nordkurier.de und in der News App für Android und iOS
- Sie erhalten Zugriff auf alle 14 Lokalausgaben aus Mecklenburg, Vorpommern und der Uckermark
- Viele unserer regionalen Inhalte finden Sie nur beim Nordkurier - und nirgendwo sonst