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Prozess gewonnen

Hund Toby darf bleiben

Hannover / Lesedauer: 2 min

Vermieter dürfen die Haltung von Haustieren nicht generell verbieten. Von dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Jahr 2013 profitiert nun eine Tierfreundin in Hannover.
Veröffentlicht:28.04.2016, 15:24
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Erleichterung für eine Hundebesitzerin in Hannover: Ihr zotteliger Mischling Toby darf in ihrer Mietwohnung bleiben. Das entschied das Amtsgericht der niedersächsischen Landeshauptstadt am Donnerstag. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit, der sich seit Oktober hinzog. Die Frau hatte Toby im Herbst 2014 angeschafft, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Dieser verlangte daraufhin, den Hund abzugeben, weil er das Treppenhaus verschmutze und zerkratze. Eine übermäßige Abnutzung des Treppenhauses sei bei einem Ortstermin aber nicht festgestellt worden, teilte das Gericht mit.

Die Frau hatte darauf geklagt, den Hund in ihrer Mietwohnung im zweiten Stock zu erlauben. Sie brachte vor, dass sich seit dem Zusammenleben mit dem Tier ihre gesundheitlichen Probleme gebessert hätten. Die Eigentümerversammlung des gepflegten Altbaus hatte aber bereits 2006 beschlossen, die Tierhaltung bei Neuvermietungen zu untersagen. Wie das Gericht feststellte, war dieser Beschluss aber unwirksam. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes hatte 2013 die Rechte von Tierbesitzern gestärkt: Demnach darf die Haltung von Hunden, Katzen und Co. nicht mehr generell vom Vermieter verboten werden, sondern der Einzelfall muss geprüft werden. Um über das Schicksal von Toby zu entscheiden, hatte Amtsrichter Marcus Hettig sieben Zeugen gehört und zu einem Ortstermin geladen, um sich ein Bild von dem angeblich zerkratzten Treppenhaus sowie von der Wohnung zu machen. „Unangemessene Belästigungen in Form von Lärm und Schmutz“ konnte er aber nicht feststellen.

Zwar wurden im Treppenhaus vereinzelte Kratzer entdeckt, doch konnte das Gericht dafür als Schuldigen nicht eindeutig Toby festmachen. Insbesondere im Winter oder an nassen Tagen würden Split und Dreck mit den Schuhen hereingetragen. Während der Verhandlung hatten bereits Hausbewohner ausgesagt, dass Toby nicht störe und nur als Welpe häufiger gebellt habe.

Az: 541 C 3858/15