StartseiteRatgeberLabel für alte Heizkessel wird Pflicht

Etikett vom Kaminkehrer

Label für alte Heizkessel wird Pflicht

Berlin / Lesedauer: 3 min

Seit Anfang 2016 gibt es das Energieeffizienzlabel für ältere Heizkessel. Noch sind die Etiketten allerdings nicht weit verbreitet. Das wird sich ändern. Ab 2017 sind Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, das Label im Anschluss an die Feuerstättenschau zu vergeben, sofern es noch nicht vorhanden ist. Fragen und Antworten hat Katja Fischer zusammengestellt.
Veröffentlicht:05.12.2016, 15:08
Artikel teilen:

Wer braucht das Label?

Das Altanlagenlabel wird an Heizkesseln für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW angebracht. „Heizkessel, die älter als 15 Jahre alt sind, können nach einem vorgegebenen Zeitplan mit diesem Label gekennzeichnet werden”, sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund. Hausbesitzer brauchen sich aber nicht selbst darum zu kümmern. „Wer zum Beispiel eine Heizungsfirma mit der Wartung oder Reparatur seiner Heizung beauftragt, wird mit diesem Thema konfrontiert.”

Was ist neu ab 2017?

Ab 1. Januar 2017 sind die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, im Anschluss an die Feuerstättenschau den Heizkessel zu labeln. „Die Feuerstättenschau erfolgt zweimal innerhalb von sieben Jahren”, erklärt Stephan Langer, Vorstand des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Welche Kessel einen Aufkleber erhalten, hängt vom genauen Baujahr ab. Ab 2017 sind alle Kessel dran, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden.

Welche Informationen enthält das Label?

„Das Energielabel informiert die Verbraucher über den Zustand ihres Heizkessels”, erklärt Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär. Es gibt Auskunft, ob es sich um ein sparsames Modell handelt oder ob Energie verschwendet wird. Äußerlich ist es vergleichbar mit den Labels auf Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern. Die Heizkessel werden auf einer Skala von A++ bis D gelabelt, wobei A++ und A+ für besondere Effizienz stehen. Als ineffizient und veraltet gelten Anlagen der Kategorien C und D.

Wie werden die Effizienzklassen ermittelt?

„Zur Feststellung der Energieeffizienzklasse des Heizgerätes genügt es, Baujahr und Typ des Heizkessels zu kennen”, erklärt Corinna Kodim. Die HeizLabel-App des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) findet anhand dieser Informationen die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Heizkessels heraus. „Die sagt aber nicht alles über die wirkliche Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage aus”, kritisiert Corinna Kodim.

Was soll das Label bewirken?

Es soll zum Austausch ineffizienter Heizkessel motivieren. „In Deutschland stagniert die Austauschrate von alten Heizkesseln seit längerem bei drei Prozent”, so Stephan Langer. „Wir sind ein Land mit einem uralten Heizungsbestand.” Das Durchschnittsalter der Heizungen liegt laut BMWi bei 17,6 Jahren, über ein Drittel ist älter als 20 Jahre.

Können Hausbesitzer die Kennzeichnung ablehnen?

„Zwar brauchen sich Hausbesitzer nicht von sich aus darum zu kümmern, dass sie ein Label bekommen, aber ablehnen können sie es ab dem 1.1.2017 auch nicht”, betont Ebisch. Wenn ein Ausstellungsberechtigter es an der Außenseite der Gerätefront befestigt hat, dürfen Verbraucher es nicht entfernen. Kosten entstehen durch das Label nicht.

Besteht bei schlechten Werten eine Pflicht zum Heizungsaustausch?

„Nein, alte Geräte müssen nicht zwangsläufig ersetzt werden”, stellt Corinna Kodim klar. Der Austausch eines Heizkessels ist mit Investitionen von mehreren tausend Euro verbunden, zumal die Abgasanlage zumeist mit erneuert werden muss. Das sollte man sich gut überlegen. Oftmals kann man schon dem Austausch einer ineffizienten Heizkreispumpe den Energieverbrauch senken. Bei hohen Energiekosten ist es ratsam, das gesamte Haus zu betrachten. Sind alle Fenster dicht, kann das Dach gedämmt werden? Verpflichtungen sind mit dem Label nicht verbunden.