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Dreck und Lärm

Vermieter darf nicht einfach so modernisieren

Berlin / Lesedauer: 1 min

Großen Umbauarbeiten in einer Mietwohnung muss der Bewohner zustimmen.
Veröffentlicht:03.09.2013, 12:35
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Ein Vermieter darf nicht ohne weiteres mit Modernisierungsmaßnahmen beginnen, die den Mieter mit erheblichen Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen belasten. Das berichtet die „Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht“ (Heft 14/2013) unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin. Nach Auffassung des Gerichts muss der Vermieter entweder vorher ausdrücklich die Zustimmung des Mieters einholen oder sie notfalls gerichtlich einklagen. Das Gericht gab mit seinem Beschluss dem Antrag eines Mieters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Der Vermieter hatte angekündigt, an die Wohnung des Mieters einen Balkon anbauen zu lassen. Der Mieter fürchtete jedoch erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigungen seiner Wohnung, insbesondere durch Lärm und Schmutz. Das Landgericht sah dies ebenso. Der Mieter würde während der Bauarbeiten in seinem „geschützten Besitz an der Wohnung“ erheblich gestört. Daher sei ein Vermieter nicht berechtigt, eigenmächtig zu beginnen. Az 63 T 29/13