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Wenn der Mieter auch Eigentümer ist

Berlin. / Lesedauer: 3 min

Wer in einer Genossenschaft wohnt, ist Mieter und Eigentümer zugleich. Das bringt viele Vorteile. Doch wie leicht kommen Interessierte an eine solche Wohnung? Und wohnt man dort generell günstiger?
Veröffentlicht:31.01.2017, 15:17
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Vielerorts ist der Mietraum knapp und nicht gerade günstig. Besonders unangenehm wird es für Mieter, wenn es dann auch noch zum Streit mit dem Vermieter kommt. Als günstige Alternative erscheint vielen da das Wohnen in der Genossenschaft. Doch worin unterscheidet sie sich von anderen Mietwohnungen?

„Genossenschaftswohnungen sind zunächst ganz normale Mietwohnungen“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. „Der Unterschied besteht darin, dass der Vermieter kein gewinnorientiertes Unternehmen ist. Die Mieter selbst sind die Eigentümer – in Form einer Genossenschaft.“ Normalerweise wohne man hierbei deshalb preiswerter.

Viele Genossenschaften bieten verschiedene Services an

Zudem wohnen die Genossen vergleichsweise sicher – denn Genossenschaften machen keinen Eigenbedarf geltend. „Wer sich an die Regeln des Mietvertrages hält, hat praktisch lebenslanges Wohnrecht“, sagt Ropertz.

„Genossenschaftsmitglieder haben ein Mitspracherecht, sodass sich die Genossenschaft an den Interessen der Mitglieder orientiert – und nicht an jenen fremder Kapitalgeber“, erklärt Eric Meyer vom Institut für Genossenschaftswesen der Uni Münster.

So bieten viele Genossenschaften auch verschiedene Services an. Laut Meyer können das schnelle Reparaturen sein, aber auch bereitgestellte Gästewohnungen und Gemeinschaftsräume, Betreuungsleistungen für ältere Menschen, günstige Internet- und Fernsehanschlüsse, Schuldnerberatungen, Car Sharing und vieles mehr.

Geschäftsanteile anstatt Mietkaution

Aber wie kommen Interessierte an eine Genossenschaftswohnung? „Grundsätzlich ist es notwendig, dass man Mitglied, also Miteigentümer einer Genossenschaft wird“, sagt Meyer. Statt eines Mietvertrages unterschreiben künftige Genossenschaftsmitglieder einen Nutzungsvertrag und zahlen einen oder mehrere Geschäftsanteile.

„Diese Anteile werden leider häufig mit der Mietkaution verwechselt, sie sind aber etwas völlig anderes“, so Meyer. Denn mit den Geschäftsanteilen wird der Mieter Miteigentümer aller Wohnungen der Genossenschaft und damit auch indirekt von seiner eigenen Wohnung.

Gewinn wird teilweise an Mitglieder ausgezahlt

Die Mitgliedschaft kann von den Mitgliedern leicht wieder gelöst werden. „Wer die Wohnung verlässt, erhält das Geld für die eingezahlten Geschäftsanteile zurück“, sagt Meyer. Unter Umständen zahlt die Genossenschaft die Anteile erst nach einer kurzen Wartezeit zurück. Diese Zeit ist in der Satzung der Genossenschaft geregelt.

„Für die Geschäftsanteile zahlen Mitglieder einmalig zwischen 500 und 3000 Euro“, sagt Matthias Zabel vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Bei neugegründeten Genossenschaften könne der Betrag auch höher ausfallen. Die Beiträge werden verzinst, und den Gewinn zahlen manche Genossenschaften auch wieder an ihre Mitglieder aus. Darüber hinaus gibt es in Deutschland 47 Genossenschaften mit Spareinrichtung, so Zabel. Diese bieten ihren Mitgliedern Sparkonten und Sparbriefe mit günstigen Zinsen an. „Mit dem eingesammelten Geld darf die Genossenschaft nicht spekulieren, sondern es nur zur Gebäude-Pflege, Modernisierung und zum Neubau verwenden“, betont Zabel.