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Thema Mietrecht

Wenn Fahrräder im Hausflur für Streit sorgen

Berlin / Lesedauer: 2 min

Immer wieder zanken sich Bewohner eines Mehrfamilienhauses über den Hausflur und das Treppenhaus. Was ist dort erlaubt – und was verboten?
Veröffentlicht:26.09.2016, 18:48
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In einem Mehrfamilienhaus wohnen die Mieter mitunter dicht beieinander. Das kann für Spannungen sorgen. Ein häufiger Streitpunkt: der Zustand des Treppenhauses. Stören sich die einen Bewohner an den Blumenkübeln des Nachbarn, ärgern sich andere über abgestellte Fahrräder.

Prinzipiell gilt: Der Hausflur und das Treppenhaus sind Zugänge für Bewohner, über die sie zu ihrer Wohnung gelangen. „Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf die anderen Mieter nicht beeinträchtigen, gefährden oder stören“, sagt die beim Immobilienverband Deutschland (IVD) tätige Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner. Beim Hausflur handelt es sich außerdem um einen Fluchtweg. „Er muss im Notfall allen Bewohnern, aber auch der Feuerwehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen“, betont der Rechtsanwalt Johann Werner Fliescher.

Damit der Fluchtweg im Ernstfall genutzt werden kann, darf er nicht versperrt sein. „Grundsätzlich kann die Hausordnung bestimmen, dass in einem Treppenhaus keine Gegenstände stehen dürfen“, erklärt Engel-Lindner. Solche Beschränkungen gelten jedoch nicht für Gehhilfen wie einen Rollstuhl oder einen Rollator für alte und kranke Menschen.

Essensgerüche müssen hingenommen werden

Grundsätzlich darf auch ein Kinderwagen im Hausflur stehen, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Mitmieter kommt, entschieden das Landgericht Berlin sowie das Amtsgericht Braunschweig. „Ist laut Mietvertrag das Abstellen des Kinderwagens ausdrücklich verboten, kann dies unwirksam sein“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Für Unmut sorgt auch immer wieder das Abstellen von Fahrrädern im Hausflur. In der Regel ist das untersagt. „Zulässig ist das allenfalls für kurze Zeit beziehungsweise mit Zustimmung des Vermieters, soweit die Mitbewohner nicht gestört werden“, erklärt Ropertz. Nach seinen Angaben dürfen Fußmatten vor einer Wohnungstür liegen.

Auch über Gerüche im Treppenhaus kriegen sich Mieter in einem Mehrfamilienhaus oft in die Haare. Allerdings gilt: „Essensgerüche müssen in der Regel hingenommen werden, weil das Geruchsempfinden sehr vom Einzelfall abhängt“, erklärt Fliescher. Anders sieht es bei Zigarettenrauch aus. Das Rauchen im Flur oder im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht erlaubt.