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Vegetarier siegesgewiss

Darf die Veggie-Wurst weiter Wurst heißen?

Berlin / Lesedauer: 2 min

Schnitzel aus Tofu, Bratwurst aus Seitan, Boulette aus Gemüse – all das ist kein Fleisch, heißt aber so. Der Ernährungsminister findet das nicht richtig – Vegetarier kontern.
Veröffentlicht:15.08.2017, 15:47
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Im Streit um die Bezeichnungen für vegetarischen Fleischersatz zeigt der Vegetarierbund (Vebu) sich siegessicher. Ein Entwurf für die entsprechenden Leitsätze sehe vor, dass die Begriffe „Schnitzel”, „Bratwurst” und „Frikadelle” weiter „uneingeschränkt” für vegetarische oder vegane Alternativen genutzt werden dürfe, die zum Beispiel aus Soja hergestellt werden. Der Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission habe die Verbändeanhörung dazu gestartet. Die Verbände haben nun sechs Wochen Zeit, Stellung zu nehmen.

Es geht um die Wurst

Der Vebu hat auch seine Kritik schon formuliert: Demnach sollen Begriffe, die zum Beispiel bestimmte Fleischteilstücke oder Tiere beschreiben – „Filet”, „Schinken”, „Hühnchen” oder „Rind” -, nicht verwendet werden dürfen. Spezielle Bezeichnungen wie „Salami” sollten nach Meinung der Kommission nur über Umwege wie „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art” zulässig sein, schreibt der Verband. Till Strecker vom Vebu kritisierte das als Willkür: „Die Logik, die dem zugrunde liegt, ist nicht erkennbar.”

Zufrieden zeigte sich der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF): Der Entwurf gehe in die richtige Richtung. „Wie zu erwarten, wird es die verbraucherfreundliche Anlehnung an bestehende Bezeichnungen von Fleischwaren auch weiterhin geben, wenn der Verbraucher dadurch nicht irregeführt wird”, sagte Thomas Vogelsang vom BVDF. Das Verbot von Bezeichnungen wie „vegetarisches Rindersteak” sei eine sinnvolle Klarstellung.

Irreführende Begriffe?

Die Debatte hatte Bundesagarminister Christian Schmidt (CSU) im Dezember begonnen. „Diese Begriffe sind komplett irreführend und verunsichern die Verbraucher”, antwortete er auf die Frage der „Bild”-Zeitung, warum ein „vegetarisches Schnitzel” oder eine „vegane Currywurst” so heißen dürfen. „Ich setze mich dafür ein, dass sie im Sinne einer klaren Verbraucherkennzeichnung verboten werden.” Das Bundesernährungsministerium äußerte sich auf Anfrage nicht dazu.

Wie Lebensmittel beschaffen sind und was drin stecken muss, steht im Deutschen Lebensmittelbuch. Darin ist zum Beispiel festgehalten, dass ein „Wiener Schnitzel” ein paniertes Kalbsschnitzel sein muss. Deshalb bieten Restaurants oft „Schnitzel Wiener Art” an – das kann dann auch Schwein sein.

Der temporäre Fachausschuss für „vegetarische und vegane Lebensmittel” der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission will noch in diesem Jahr einen Leitsatz veröffentlichen. Der Vebu argumentiert, dass eine Bezeichnung wie „Schnitzel” viele Informationen transportiert – etwa über Aussehen, Zubereitungsweise und herzhaften Geschmack.