In einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung räumte der einschlägig vorbestrafte Mann am Dienstag zu Prozessbeginn die ihm zur Last gelegten fünf Straftaten ein. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Zeitraum von April bis Juli 2013 an einem Badesee und in seiner Wohnung mehrfach sexuelle Handlungen an dem 13-Jährigen vorgenommen. Ermittler fanden bei dem 70-Jährigen zudem kinderpornografische Aufnahmen.
Dem Geständnis war ein sogenanntes Rechtsgespräch vorausgegangen. Bei solchen Unterredungen loten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung den bei einem Geständnis möglichen Strafrahmen aus. Konkrete Angaben dazu gab es zunächst nicht. Die Einlassungen des Angeklagten können laut Verteidigung zu einer Prozessverkürzung führen und ersparen dem betroffenen Jungen die Zeugenaussage vor Gericht. Ursprünglich waren vier Verhandlungstage anberaumt worden.