StartseiteRegionalMecklenburg-Vorpommern80 Prozent aller Haushaltshilfen arbeiten schwarz

Überwiegende Mehrheit

80 Prozent aller Haushaltshilfen arbeiten schwarz

Köln / Lesedauer: 2 min

Sie putzen Wohnungen, sie pflegen Senioren oder hüten Kinder. In jedem zehnten deutschen Zuhause sind Haushaltshilfen ein wichtiger Anker. Einer Berechnung zufolge arbeitet der Großteil illegal. Offiziell angemeldet sind im Nordosten nur sehr wenige Hilfen.
Veröffentlicht:07.08.2016, 17:15

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Ungeachtet der Bemühungen um mehr Mini-Jobs in deutschen Privathaushalten arbeitet die überwiegende Mehrheit der Haushaltshilfen einer Studie zufolge weiterhin schwarz. So waren nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) rund 80 Prozent der Haushaltshilfen - und damit insgesamt etwa drei Millionen Menschen - im vergangenen Jahr illegal beschäftigt. „Das wird so auch auf MV und Brandenburg zutreffen“, sagte Professor Dominik Enste, der die Studie verantwortet.

Der Schwarzarbeit-Experte Friedrich Schneider von der Universität Linz hält diese Einschätzung für realistisch. Die Zahl illegal beschäftigter Haushaltshilfen sei nach wie vor sehr hoch. Die Summe der Einkommen von Schwarzarbeit in deutschen Haushalten in diesem Jahr schätzt er auf 25 bis 30 Milliarden Euro.

Bußgelder bis zu 30 000 Euro

Die Hauptzollämter in Stralsund und Frankfurt/Oder wollten die Zahlen nicht bestätigen. Fälle von illegaler Arbeit in Privathaushalten würden statistisch nicht erfasst, hieß es übereinstimmend. Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) konzentriere sich vor allem auf den gewerblichen Bereich. Besonders betroffen seien dort das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, Sicherheitsdienstleistungen, Pflege, Verleiher sowie Hotel- und Gaststättenbetriebe, sagte der Sprecher der Stralsunder Behörde, Matthias Klotsch. Seinen Angaben nach hat die FKS im vergangenen Jahr insgesamt 15 800 Personen und 1420 Arbeitgeber überprüft und 3200 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wurden Straf- und Bußgelder in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erhoben. Wer illegal eine Haushaltshilfe beschäftigt muss übrigens mit einem Bußgeld bis zu 30 000 Euro rechnen.

„Wenn der FKS ein Hinweis auf Schwarzarbeit von Haushaltshilfen vorliegt, geht sie dem natürlich nach“, sagte Klotsch. Die Befragung vor Ort sei aber nur mit Einwilligung des Wohnungsinhabers möglich. Liege die nicht vor, ist wegen der verfassungsrechtlich geschützten Unverletzlichkeit der Wohnung ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich, verdeutlichte er die Probleme der Ermittler in diesem Bereich. Die Dunkelziffer wird auch im Nordosten sehr hoch liegen. Das verdeutlichen allein schon die Zahlen der offiziell angemeldeten Minijobber in Haushalten: In Brandenburg sind es 4168 In Mecklenburg-Vorpommern 2335, so die Minijob-Zentrale mit Sitz in Cottbus.