KZ-Sanitäter
Auschwitz-Prozess bewegt die Gemüter
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min
Am Montag beginnt am Neubrandenburger Landgericht der Prozess gegen den ehemaligen KZ-Sanitäter Hubert Z. Ihm wird die Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zur Last gelegt. Das Verfahren bewegt schon seit Monaten die Gemüter. So wurde vor dem Prozess lange über die Verhandlungsfähigkeit des heute 95-jährigen Angeklagten gestritten.
Warum muss sich ein 95-Jähriger heute noch verantworten? Diese Frage, die auch viele Nordkurier-Leser bewegt, griff der Historiker Stephan Glienke auf einem Forum im Neubrandenburger Nordkurier-Medienhaus am Sonntag auf. Man müsse die Fragen anders stellen, so der Historiker aus Schleswig: "Warum hat solch ein Verfahren nicht schon viel früher stattgefunden?" Glienke schilderte ausführlich, wie der Eifer der westdeutschen Justiz bei der Verfolgung von NS-Tätern rasant nachließ.
Gab es 1948 und 1949 noch 1819 beziehungsweise 1523 Verfahren gegen Nazi-Verbrecher, waren es 1954 und 1955 nur noch 44 beziehungsweise 21. Es sei sogar so weit gekommen, dass ehemalige Gestapo-Angehörige in den Wiedergutmachungs-Komitees Opfern des Faschismus gegenüber saßen. Allerdings habe sich auch die DDR-Justiz bei dem Thema nicht gerade hervorgetan, hieß es. In Ostdeutschland seien insgesamt gesehen sogar noch weniger NS-Täter verurteilt worden als in der BRD.