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Fördergeld

Bedürftige Familien nutzen Urlaubszuschuss häufiger

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Für Familien, die sich Urlaub nicht so gut leisten können, stellt das Land Extra-Geld zur Verfügung. Dieses Angebot wird nun immer öfter in Anspruch genommen.
Veröffentlicht:26.05.2017, 14:51
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Der Urlaubszuschuss des Landes für bedürftige Familien wird seit einer Reform zu Jahresbeginn deutlich besser angenommen. Von den 100.000 Euro, die jährlich zur Verfügung stehen, seien für 2017 bereits 74.000 Euro bewilligt worden, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums am Freitag in Schwerin. In den Jahren zuvor war deutlich weniger Geld aus dem Topf abgeflossen.

In der ersten Urlaubswoche gibt das Land 30 Euro pro Person und Übernachtung dazu (vorher 20 Euro). In der zweiten Woche sinkt die Förderung. „Für einen einwöchigen Urlaub erhält eine vierköpfige Familie nunmehr einen Landeszuschuss von 840 Euro statt bisher 560 Euro“, sagte Ministerin Stefanie Drese (SPD).

Die geförderten Familienerholungsmaßnahmen dürfen nicht weniger als fünf und nicht mehr als 14 Übernachtungen umfassen. Die Angebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung. Teilnehmen können Familien und Alleinerziehende mit Bezug von Hartz IV, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.