StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernBerufsbetreuer gibt nur Fälschung zu

Untreue-Anklage

Berufsbetreuer gibt nur Fälschung zu

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Ein Berufsbetreuer soll Gelder von Mandanten für sich abgezweigt haben. Die Summe beläuft sich auf rund 22 000 Euro. Der Angeklagte bestreitet das vor Gericht. Aber eine Fälschung gesteht er.
Veröffentlicht:20.02.2015, 10:32
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Im Untreue-Prozess gegen einen gerichtlich bestellten Betreuer in Neubrandenburg hat der Angeklagte die Vorwürfe bis auf einen Fall zurückgewiesen. "Ich habe in keiner Weise Untreue begangen", sagte der 54-jährige Berufsbetreuer am Donnerstag vor dem Amtsgericht Neubrandenburg.

Er räumte aber ein, eine Malerrechnung über rund 1400 Euro für die Wohnung eine betreuten alten Frau gefälscht zu haben. "Das war ein Riesenfehler", sagte er. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Urkundenfälschung und Untreue in 109 Fällen vor. Er soll von 2008 bis 2013 von vier Mandanten, darunter eine 80-jährige Frau, regelmäßig Geld für sich abgezweigt haben. Der Gesamtschaden wird auf rund 22 000 Euro geschätzt.

Angeklagter klagt über Arbeitsbelastung

"Ich bin seit 1992 Nachlasspfleger", erklärte der Angeklagte, der in einem Dorf bei Neubrandenburg lebt. Bis 2004 habe er gleichzeitig etwa 25 Betreuungsfälle gehabt, bei denen es keine Beanstandungen gab. Nach einer Gesetzesänderung 2004 sei die Arbeit aber nur noch mit Pauschalen vergütet worden. Da habe er die doppelte Zahl an Betreuungen im Monat umsetzen müssen, um weiter davon leben zu können, wie bisher.

"Die Arbeitsbelastung stieg stark, meine Gesundheit wurde schlechter und ich habe teilweise den Überblick verloren", erklärte der 54-Jährige. Laut Anklage soll der Berufsbetreuer immer monatlich ein- bis zweimal Geld für die Betreuten von Banken geholt und entweder Teile davon oder gleich die ganze Summe für sich behalten haben. Das Ganze sei bei routinemäßigen Überprüfungen durch Rechtspfleger aufgefallen.

Der Berufsbetreuer wies das vor Gericht zurück. Die 109 Auszahlungen habe es gegeben. Aber die Teilbeträge, die er einbehalten haben soll, stünden zum Großteil auf sogenannten Sammelquittungen. Diese habe er später eingeführt, um die Arbeit zu erleichtern. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezweifelte die Rechtmäßigkeit dieser Arbeitsweise. Man könne sich nicht nachträglich von Demenzkranken Sammelquittungen unterschreiben lassen.

Untreue wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet. Der Prozess wird am 26. Februar fortgesetzt, dann sollen auch einige Geschädigte gehört werden.