StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernDarf Schweine-Baron Straathof künftig noch Tiere halten?

Gerichte beschäftigen sich mit Straathof

Darf Schweine-Baron Straathof künftig noch Tiere halten?

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Eine Behörde macht Ernst – und geht gegen den umstrittenen Holding-Chef vor. Der allerdings reicht umgehend Widerspruch gegen die Entscheidung wegen Verstößen gegen den Tierschutz ein. Jetzt muss das Gericht entscheiden.
Veröffentlicht:10.12.2014, 20:15

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Gegen den auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiven Schweine-Baron Adrianus Straathof ist ein Tierhaltungsverbot verhängt worden. Ausgesprochen hat es der Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt, bestätigte gestern Sprecher Henry Liebe. Begründet wird das Verbot mit zahlreichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Anwälte des Unternehmers haben allerdings umgehend rechtliche Schritte eingeleitet, worauf das Landesverwaltungsgericht in Magdeburg das Verbot vorerst ausgesetzt hat. Die erhobenen Vorwürfe würden so nicht der Wahrheit entsprechen, sagte Straathof-Sprecherin Heidrun Spengler-Knappe dem Nordkurier.

Bestätigt das Gericht allerdings das Verbot, dann könnte auch Massentier-Anlagen Straathofs im Nordosten möglicherweise das Aus drohen. Die Entscheidung des Landkreises in Sachsen-Anhalt wurde nach „umfänglicher Prüfung“ getroffen, so Sprecher Henry Liebe. Zuvor hatte es im Nachbarbundesland intensive Kontrollen und eine Polizeirazzia gegeben.

Viele brutale Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt

Das Unternehmen des niederländischen Schweine-Barons Adrianus Straathof hatte mit seinen Massenanlagen in Alt Tellin, Medow und Fahrbinde auch in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Laut Landwirtschaftsministerium in Schwerin wurden seit November 2011 insgesamt 38 Verstöße festgestellt. Zudem wurden gegen den Betrieb hohe Bußgelder verhängt.

Das von Minister Till Backhaus (SPD) geführte Ressort will nun die Entscheidung des Gerichtes in Sachsen-Anhalt abwarten. Zum einen sei der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Außerdem beziehe er sich lediglich auf eine Person und nicht gegen das Unternehmen. Das heiße auch, dass die Betriebe weiter arbeiten dürfen und es nicht zu Räumungen kommen könne. „Ich hoffe, dass sich die Geschäftspraktiken grundlegend ändern werden und nun nicht nur ein Strohmann gefunden wird, der weiter macht, als wäre nichts geschehen“, meint Backhaus. Diese Tierhaltung habe seines Erachtens nichts mehr mit Landwirtschaft zu tun.

Grünen fordern energischeren Tierschutz

Die oppositionellen Grünen forderten den Minister auf, auch in Mecklenburg-Vorpommern energischer gegen Verstöße bei der Tierhaltung vorzugehen. „Bisher wurden in MV Verstöße gegen den Tier- und Umweltschutz in Tierhaltungsanlagen oft von engagierten Bürgern aufgedeckt und nicht durch die zuständigen Behörden. Es fehlt an wirksamen Kontrollen“, kritisierte Landeschefin Claudia Müller.