Rauschgiftkriminalität
Drogenhändler muss für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis
Rostock / Lesedauer: 2 min
Fünf Jahre und neun Monate Haft lautet das Urteil gegen einen Rostocker Drogenhändler. Im Rostocker Landgericht wurde er am Freitag wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt.
Der 49-Jährige hatte zu Prozessbeginn vergangene Woche ein Teilgeständnis verlesen lassen. Darin räumte er ein, 3,8 Kilogramm Amphetamine und etwa 500 Gramm Kokain in der Wohnung einer Bekannten gelagert zu haben. Dort fand die Polizei auch zwei scharfe Pistolen mit Munition und im Auto des Verurteilten einen Teleskopschlagstock. Zudem war die DNA des Mannes am Tresor, in dem die Drogen lagen, gefunden worden.
Als Motiv hatte er Geldmangel angegeben, da das Einkommen seiner Verlobten und seine Sozialleistungen nicht gereicht hätten, um eine schwere Erkrankung mit alternativen Heilmethoden zu behandeln.
Stoff hatte einen hohen Reinheitsgrad
Der Richter bemängelte in der Urteilsverkündung das unvollständige Geständnis des Verurteilten, der zu seinen Mittelsmännern geschwiegen hatte – aus Angst um seine Familie, wie seine Anwältin sagte. Zudem hoffe er, dass der Drogenlieferant ihm seine Schulden in Höhe von 50.000 Euro für sein Stillschweigen erlasse. Die Aussage, beim Kokain eine Gewinnmarge von lediglich zehn Euro pro Gramm geplant zu haben, wies der Richter mit Blick auf den hohen Reinheitsgrad des Stoffs als unglaubwürdig zurück.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und drei Monate Haft gefordert. Dass sich der Verurteilte nicht zu Komplizen äußern wollte, wertete sie als Zeichen, dass er sich nicht aus der Szene lösen wolle. Die Verteidigerin des Mannes hatte auf drei Jahre und neun Monate Gefängnis plädiert, da der Waffenbesitz nur einen minderschweren Fall darstelle. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.