StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernErste Hinweise auf Herkunft des Geflügelpest-Erregers

Forscher machen Fortschritte

Erste Hinweise auf Herkunft des Geflügelpest-Erregers

Mecklenburg-Vorpommern / Lesedauer: 3 min

Wie kam H5N8 in den Putenbetrieb in Heinrichswalde? Und wo kam es überhaupt her? Die Suche gleicht einem Puzzlespiel. Nun haben Forscher festgestellt: Das Virus ist eng mit dem Südkorea-Erreger verwandt.
Veröffentlicht:10.11.2014, 14:13
Artikel teilen:

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im vorpommerschen Heinrichswalde haben die Behörden erste Hinweise auf die Herkunft des H5N8-Erregers. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems weist das in Vorpommern gefundene Virus eine hohe Verwandtschaft mit dem in Südkorea auftretenden Erreger auf. Die Untersuchungen des Erbguts seien aber noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin des FLI. Unklar bleibt weiter, wie der Erreger in den Bestand in Heinrichswalde mit rund 30 000 Mastputen gelangt ist.

Auch Futtermittel und Transporte unter der Lupe

Die Auswertungen von Wildvogelproben liefen weiter, auch müssten Befragungen sowie Futtermittel-, Waren- und Tierverkehre ausgewertet werden. „Wir wissen aus unseren Erfahrungen, dass oftmals die genauen Ursachen für den Eintrag nicht ermittelt werden können, weil die Kausalketten nicht mehr erkennbar sind“, sagte FLI-Sprecherin Elke Reinking am Montag.

Am Wochenende wurde die Tötung des Nutzgeflügels im drei Kilometer großen Sperrbezirk abgeschlossen. Alle 800 Proben seien inzwischen ausgewertet. Bis auf die Proben im betroffenen Bestand in Heinrichswalde waren alle negativ, sagte Kreisveterinäramtsleiter Holger Vogel. „Das heißt, wir haben bisher keinen weiteren Primärherd gefunden.“ Dies sei eine gute Nachricht. Sie löse aber nicht den Wunsch der Behörden nach dem Fund der Ursachen.

Wildvögel könnten Überträger sein

Bei der Ursachenfahndung müssen die Forscher verschiedenste Hinweise sichten: Selbst wenn alle in Heinrichswalde und dem Umkreis gesammelten Wildvogelproben negativ sind, kann daraus nicht geschlossen werden, dass Wildvögel nicht für den Eintrag verantwortlich sind. Denn schon ein Vogel reiche für den Eintrag des Erregers aus, sagte FLI-Sprecherin Reinking. Von diesem dann eine Probe auf dem Labortisch zu haben, sei ein Glücksfall. Andererseits ist auf der 8000 Kilometer langen Luftlinie zwischen Südkorea und Mitteleuropa bislang nicht ein Nachweis des H5N8-Erregers dokumentiert.

Fachkräfte untersuchen inzwischen Kleinhaltungen und Schlachtbetriebe im Zehn-Kilometer-Beobachtungsgebiet, wo ebenfalls Proben von Tieren genommen werden. Für die Geflügelhalter in einem Radius von 50 Kilometern gilt weiter die Stallpflicht. Enten, Gänse, Hühner und Puten dürfen nicht ins Freie gelassen werden. Auch in den Küstengebieten des Kreises Vorpommern-Rügen muss das Geflügel im Stall bleiben. Das Landwirtschaftsministerium hat zudem alle Geflügelbörsen im Land untersagt.

Bis auf weiteres kein neues Nutzgeflügel in Sperrzone

Trotz der bislang negativen Proben in allen anderen Betrieben wird es im Sperrbezirk zunächst kein neues Nutzgeflügel geben. Über die Aufhebung des Sperrbezirks und die Umwandlung in eine Beobachtungszone könne erst nachgedacht werden, wenn alle Proben ausgewertet und negativ seien. Zudem müsse der Stall desinfiziert und abgenommen werden. Danach gelte eine 21-tägige Karenzzeit, in der nicht eingestallt werden dürfe. „Wir wollen uns nicht unter Zeitdruck setzen lassen“, sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums.

Als eine mögliche Quelle für den Erreger werden Wildvögel geprüft. Für Wildvögel bestehe kein Jagdverbot. Von erlegten Wildgänsen müssten aber Proben genommen werden, hieß es aus dem Ministerium. Bislang wurden rund 30 000 Mastputen in dem mit dem H5N8-Erreger befallenen Bestand in Heinrichswalde sowie vorsorglich rund 1000 Hühner, Gänse und Enten in kleineren Haltungen getötet.