Verweste Leiche in Alt Rehse
Verhandlung um Tod von Sarah H. endet ohne Urteil
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min
Der dritte Prozesstag im Todesfall Sarah H. am Landgericht Neubrandenburg ist am Mittwoch ohne Urteil zu Ende gegangen. Die Fortsetzung und voraussichtliche Urteilsverkündung ist nun für den 17. März um 9 Uhr vorgesehen. Grund: Die als Zeugin geladene Notärztin ist unentschuldigt nicht erschienen. Ihre Aussage sei aber wichtig, da sie dem Angeklagten Axel-Ingo G. am Tag der Verhaftung Beruhigungsmittel gegeben haben soll, die ihn möglicherweise bei der ersten Vernehmung durch die Polizei beeinträchtigt haben könnten. Damals hatte der Angeklagte Aussagen gemacht.
Der Angeklagte, an den Füßen gefesselt, hat zum Ende des dritten Prozesstages wie in einem Plädoyer eine Verbesserung seiner Haftbedingungen gefordert beziehungsweise seine Entlassung aus der U-Haft. Zudem führte er plötzlich an, bei der Verhaftung im August vergangenen Jahres von der Polizei misshandelt worden zu sein. Er widersprach der Verwertung der Erkenntnisse aus der Durchsuchung seines Hauses. Zuvor wurde eine psychiatrische Gutachterin gehört. Der Angeklagte verweigere nach wie vor eine Untersuchung durch sie.
Die Verhandlung begann am Mittwoch schleppend. Ursprünglich sollte der Prozess gegen Axel-Ingo G. um 10 Uhr fortgesetzt werden. Der Angeklagte soll seine Lebensgefährtin Sarah H. zu Tode gefoltert haben. Doch die Verhandlung verzögerte sich, da der Angeklagte um ein Gespräch mit seinem Verteidiger gebeten hatte. Nachdem der Prozess schließlich gegen 10.30 Uhr begann, wurde er nach wenigen Minuten schon wieder unterbrochen. Der Angeklagte hat den Richter Klaus Kabisch als befangen abgelehnt und erneut einen Antrag auf Rücknahme seines Pflichtverteidigers Henning Köhler gestellt.
Der Angeklagte begründete seine beiden Anträge damit, dass Richter Kabisch am vorigen Prozesstag eine Strafanzeige gegen Köhler als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen hatte. Im zweiten Antrag, Köhler von seiner Aufgabe als Pflichtverteidiger zu entbinden, führte der Angeklagte die gleichen Argumente an. Köhler hatte einem befreundeten Journalisten Zutritt in das Haus des Angeklagten gewährt, daraufhin war Bild und Filmmaterial in die Öffentlichkeit gelangt. Der Angeklagte sah daher das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Verteidiger als zerstört an.
Dem 51-Jährigen aus Alt Rehse wird Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll die 32 Jahre alte Frau im Juni 2016 nackt gefesselt, mit einer Peitsche geschlagen und ihr weder Essen noch Trinken gegeben haben. Sie starb an den Folgen der Misshandlungen. Ihre stark verweste Leiche wurde erst im August im Haus des Angeklagten gefunden.