StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernGericht bestätigt Tierhaltungsverbot für Straathof

Verstöße in Zuchtanlagen

Gericht bestätigt Tierhaltungsverbot für Straathof

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Schmerzen, Leiden, Schäden, brutaler Tötungsakt: In Zuchtanlagen der Holding kommt es immer wieder zu Verstößen gegen den Tierschutz, so Magdeburger Richter.
Veröffentlicht:15.12.2014, 20:52

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Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Tierhaltungsverbot für den Schweinebaron Adrianus Straathof bestätigt und einen von ihm eingelegten Eilantrag abgelehnt. Das teilte das Gericht am Montagabend mit. Die Straathof Holding vereint unter ihrem Dach 17 Anlagen, drei davon in MV. Immer wieder gibt es Vorwürfe wegen Verstöße gegen den Tierschutz. Der sachsen-anhaltinische Kreis Jerichower Land hatte das Verbot vergangene Woche ausgesprochen.

Dem folgte nun das Verwaltungsgericht: Die Veterinäre hätten seit mehreren Jahren immer wieder schwerwiegende Mängel bei Versorgung, Unterbringung und Pflege festgestellt, zitierte ein Sprecher aus dem Beschluss. So seien die Tiere in zu kleinen Kastenständen untergebracht worden. Diese Haltung verursache bei den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden. Außerdem seien in einer Anlage Tiere ohne vernünftigen Grund und ohne Betäubungsmittel getötet worden. Das sei verboten. Gleichwohl habe eine Angestellte im Beisein der Veterinärin und bevor diese habe einschreiten können, ein Tier mit einem Schlag über eine Kante getötet, ohne es zu entbluten. Zudem seien entgegen der Vorschriften kranke, nicht transportfähige Ferkel verladen und zum Schlachthof transportiert worden.

Gegen den  Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Eine Sprecherin der Holding kündigte an, dass die Anwälte diesen Schritt schon vorbereiteten.